Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub - Nr. 9 12.06.2020 Newsletter
11.06.2020
Kann ein Steuerzahler eine fällige Steuerschuld nicht bezahlen, so drohen ihm erhebliche Nachteile. Denn er muss Vollstreckungsmaßnahmen befürchten, außerdem fallen Säumniszuschläge an. Dennoch ist der Steuerzahler nicht ganz schutzlos. Er kann beim Finanzamt Stundung, Aussetzung der Vollziehung oder Vollstreckungsaufschub beantragen, muss hierfür jedoch Zinsen in Kauf nehmen. Aufgrund der Corona-Krise gibt es einige befristete Erleichterungen.