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Steuerfreier Lohnbonus für Mitarbeiter

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 14.06.2021

44-Euro-Sachbezug steigt im kommenden Jahr

Arbeitnehmer dürfen monatlich Sachbezüge bis zu einem Wert von 44-Euro steuerfrei erhalten. Ab 2022 steigt die Freigrenze beim Lohnbonus sogar auf 50 Euro. Daran sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der nächsten Gehaltsverhandlung denken! Aber bereits jetzt gelten für bestimmte Sachbezüge strengere Voraussetzungen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erklärt die neuen Regelungen.

Bis 2019 konnte ein steuerfreier Sachbezug auch der Geldbetrag bis 44 Euro sein, den der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter gegen Vorlage eines Belegs – etwa einer Tankquittung – erstattete. Seit 2020 geht dies nicht mehr: Nachträgliche Kostenerstattungen sind steuerpflichtige Geldleistungen. Ebenso nicht von der Steuer befreit ist eine zweckgebundene Geldleistung – etwa wenn der Arbeitgeber monatlich einen Betrag auszahlt, der etwa zum Tanken genutzt werden soll. Gutscheine und Geldkarten dürfen außerdem nur den Bezug von Waren und Dienstleistungen ermöglichen und keine Zahlfunktion haben. Der Sachbezug muss außerdem zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Der Arbeitnehmer darf den Gutschein also nicht im Gegenzug für einen Gehaltsverzicht erhalten.

Zusätzlich zu den bereits geltenden Bedingungen bleiben Gutscheine und Geldkarten nur dann steuerfrei, wenn deren Einsatz auf bestimmte Geschäfte und Akzeptanzstellen begrenzt ist oder damit nur aus einer festgelegten Produktpalette ausgewählt werden kann. Gutscheine und Geldkarten, die überall einsetzbar sind, etwa sog. Open-Loop-Karten, bleiben nur bis Ende 2021 begünstigt. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter aber weiterhin steuerfrei mit beispielsweise Gutscheinen und Geldkarten für bestimmte Ladenketten oder Kundenkarten von Shoppingcentern und sog. City-Cards belohnen.

Einen ausführlichen Überblick über die neuen Regelungen erhalten Sie in unserem INFO-Service Nr. 16 44-Euro-Sachbezug: Neue Regeln bei der Arbeitgeber-Zuwendung. Dieser ist online unter https://steuerzahler.de  abrufbar oder kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden.

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