Mehr Mut bei Pauschalen-Anpassung!
Großzügige Härtefallregelung bei der Grundsteuer nötig
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
Die anhaltende Corona-Pandemie und deren Bekämpfung ist weiterhin eine große politische und auch steuerpolitische Herausforderung und steht weiter im Vordergrund. Die mit der Pandemie im Zusammenhang stehenden Einschränkungen stellen eine Vielzahl von Unternehmen und Steuerzahlern vor Probleme, um Arbeitsplätze und ihre Liquidität zu erhalten. Wir begrüßen daher die Entscheidung, mit einem erneuten Corona-Steuerhilfegesetz Maßnahmen zu verlängern oder neu einzuführen, um so insgesamt Wirtschaft und Konjunktur zu stabilisieren und zu stärken. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die ersten Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 bis 2022 begrüßen wir ausdrücklich. Gerade für Steuerberater und steuerberatende Berufe ist dies ein wichtiges Signal und eine Wertschätzung ihrer Arbeit während der Krise. Auf diese Entscheidung wird seit langem gewartet.