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© Anatoly Tiplyashin

Sieben Gründe gegen das "Bundesmodell"

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 20.05.2021

Das "Bundesmodell" ist die schlechteste Wahl zur Neuberechnung der Grundsteuer.

Die aktuelle Regelung zur Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Deshalb tritt zum 1. Januar 2025 eine Reform in Kraft. Die Bundesländer können wählen, ob sie das „Bundesmodell“ wählen oder eine eigene Landesregelung anwenden. In aller Kürze führen wir hier sieben Gründe auf, die gegen das Bundesmodell sprechen:

Verteuerung des Wohnens
Mit den Bodenrichtwerten stellt das wertabhängige Bundesmodell maßgeblich auf eine Größe ab, die sich gerade in den Ballungsgebieten in Nordrhein-Westfalen sehr dynamisch entwickelt hat. Zu befürchten ist, dass insbesondere in den hochverschuldeten NRW-Kommunen der dadurch bedingte Belastungsanstieg nicht durch eine Anpassung der Hebesätze kompensiert wird. Zudem unterscheiden sich die Bodenrichtwerte innerhalb einer Stadt oft erheblich, wodurch es selbst bei einer für die Gesamtstadt aufkommensneutralen Umstellung in vielen Einzelfällen zu erheblichen Mehrbelastungen kommen wird.

„Kalte Progression“ bei der Grundsteuer
Die wertabhängige Bemessungsgrundlage führt künftig zu heimlichen Steuererhöhungen für Bürger und Betriebe. Bei steigenden Durchschnittsmieten und / oder Bodenrichtwerten steigt selbst bei unveränderten Hebesätzen die Grundsteuerbelastung automatisch. Es drohen verstärkte Segregationseffekte, also der Wegzug einkommensschwacher Bewohner aus ihren angestammten Wohnvierteln.

Willkür bei Alt- und Neubauten
Das Baujahr des Gebäudes führt je nach Grundstücksgröße und Bodenrichtwert teilweise zu willkürlichen und widersprüchlichen Belastungswirkungen. Eine plausible Begründung gibt es nicht.

Bürokratie
Das Bundesmodell stellt auf eine Vielzahl von Bewertungsparametern ab. Bei Wohngebäuden u.a. auf Durchschnittsmiete, Wohnfläche, Baujahr, grundlegende Sanierungen, Bodenrichtwert und Grundstücksfläche. Bei Gewerbe- und gemischt genutzten Grundstücken wird es noch komplizierter. Selbst das Bundesfinanzministerium erwartet für die Umsetzung einen zusätzlichen Personalbedarf von mehr als 3.500 Arbeitskräften! Und im Abstand von jeweils sieben Jahren müssen alle Grundstücke immer wieder neu bewertet werden.

Fragwürdige Mehrbelastung von Einfamilienhäusern
Einfamilienhäuser werden in Relation zu Wohnungen tendenziell stärker belastet als bisher. Das wird kaum dazu beitragen, dass Eigentümer und Mieter von Einfamilienhäusern das Modell akzeptieren.

Hohe Streitanfälligkeit
Die komplizierten und teils zu widersprüchlichen Ergebnissen führenden Regelungen provozieren Rechtsstreitigkeiten zwischen Eigentümern und Finanzverwaltung.

Verfassungsrechtlich bedenklich
Das Bundesmodell nutzt für die steuerliche Bewertung von Grund und Boden sehr unterschiedliche Parameter, die nicht in ein folgerichtiges System gebracht werden. Die erheblichen und nicht plausiblen Belastungsunterschiede verletzen den Gleichheitsgrundsatz.

Das Deutsche Steuerzahler-Institut (DSi) erläutert in seinem „DSi kompakt Nr. 40“ ausführlich zehn Gründe gegen das Bundesmodell. BdSt-Mitglieder können die Schrift kostenlos herunterladen.

Wirtschaft und Verbände fordern gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler NRW ein einfaches, transparentes und bürokratiearmes Flächenmodell. Lesen Sie dazu mehr.

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