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Rheinboulevard Köln: Über 4 Millionen Euro für Erweiterung
Die Stadt Köln will den Rheinboulevard zwischen Hohenzollernbrücke und Rheinterrassen erweitern. Statt eines provisorischen Sandwegs, auf dem sich bei Regen Pfützen bilden, soll eine barrierefreie Verbindung für Fußgänger und Radfahrer entstehen. Das ist sicher sinnvoll. Fraglich ist allerdings, ob für diese 350 Meter über vier Millionen Euro ausgegeben werden müssen...
Der rechtsrheinische Rheinboulevard mit seiner großen Freitreppe ist ein Erfolgsmodell für die Stadt geworden. Allerdings nicht für die Stadtkasse. Die Baukosten explodierten von 18,8 auf über 26 Millionen Euro. Die bewilligten Fördermittel aber stiegen nicht. So musste die Stadt Köln statt 4,5 fast 12 Millionen Euro Eigenanteil zahlen.
4,3 Millionen für Erweiterung
Geplant ist nun, im Bereich der alten Messe den bereits fertigen Abschnitt des Rheinboulevards mit einem breiten Band aus hellen Großformatplatten fortzusetzen. Die Gesamtbreite der befestigten Flächen liegt zwischen 5,50 und 10 Metern. Zudem entstehen unter anderem beruhigte Aufenthaltsbereiche aus Natursteinpflaster mit Sitzgelegenheiten. Die bereits vorhandenen großzügigen Rasen- und Parkflächen werden erhalten und aufgewertet, Bäume neu gepflanzt, Beete neu angelegt. Inklusive Planungskosten soll die Erweiterung 4,354 Millionen Euro brutto kosten.
259.000 Euro für Stein-Reinigung
Man darf gespannt sein, ob es bei diesen Kosten bleibt. Schon beim Bau des bereits bestehenden Abschnitts des Rheinboulevards gab es viele Überraschungen, die das Projekt verteuerten. Hinzu kommen die jetzt schon hohen Reinigungskosten, die vermutlich mit der Erweiterung des Rheinboulevards steigen werden. 2016 kostete die Reinigung der hellen Sandsteinstufen des Rheinboulevards nach Angaben der Stadt Köln knapp 259.000 Euro. Im Jahr 2025 sind es knapp 339.000 Euro.
Haushaltssperre in Köln
Aktuell hat die Stadt eine Haushaltssperre verhängt. Damit dürfen zunächst bis Ende Dezember 2025 nur noch Ausgaben getätigt werden, die rechtlich verpflichtend oder unbedingt notwendig sind. Freiwillige neue Projekte, Maßnahmen oder Verträge, die nicht zwingend erforderlich sind, sind bis auf Weiteres nicht mehr zulässig.
Der BdSt sagt:
Die Erweiterung des Rheinboulevards zu solch hohen Kosten gehört auch künftig unbedingt auf den Prüfstand.
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