
Online-Diskussion um Diese eG
Der Corona-Bundeshaushalt braucht eine Ausgaben-Bremse!
Rechtsstreit um Corona-Hilfen
Auch Steuerberater sollten beim Gericht helfen dürfen
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollten ihren Mandanten auch bei einem Rechtsstreit über die Corona-Hilfen helfen können – dies betont der Bund der Steuerzahler (BdSt). Derzeit ist dies nicht möglich, weil Gerichtsverfahren zu den Corona-Hilfen beim Verwaltungsgericht geführt werden müssen. Anders als vor den Finanzgerichten, sind die Berater dort aber nicht vertretungsbefugt.
Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn: Für den Antrag auf die Corona-Hilfen benötigen die Unternehmer im Regelfall einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – auch deshalb, weil die Anträge durchaus komplex sind. Deshalb ist es zielführend und zweckmäßig, wenn der Berater, der den Förderantrag gestellt hat, auch das Gerichtsverfahren begleitet.
Unser Brief ans Bundesjustizministerium
Deshalb haben wir die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angeschrieben und gebeten, die Vertretungsbefugnis der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe entsprechend so zu erweitern, dass sie ihre Mandanten auch bei einem Streit um die Corona-Hilfe unterstützen dürfen.