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NRW fördert Kauf von Immobilien

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 31.05.2022, Hans-Ulrich Liebern

Bei der Grunderwerbsteuer gibt es in diesem Jahr eine erste Entlastung für die Käufer.

Wer ein Haus oder ein Grundstück kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. In den meisten anderen Bundesländern liegt der Steuersatz deutlich darunter. Die Landesregierung hat für das Jahr 2022 ein Förderprogramm für Nordrhein-Westfalen eingeführt. Es wird bei der Anschaffung von Wohneigentum für natürliche Personen ein Zuschuss von 2 % der Kaufsumme für die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises gewährt. Stichtag für das Förderprogramm ist der 1. Januar 2022. Es gilt das Datum des Kaufvertrages. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2022. Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung muss von den Käufern und ihren Familien selbst genutzt werden.  Der Antrag ist durch alle im Erwerbsvertrag beziehungsweise im Zuschlagsbeschluss aufgeführten Erwerberinnen und Erwerber gemeinsam zu stellen. Die Wohnimmobilie, für die die Förderung beantragt wird, muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Gefördert wird der Erwerb von Neu- und Bestandswohnimmobilien. Der Erwerb von unbebauten Grundstücken ist ebenfalls förderfähig. Der Antragstellende muss die Wohnimmobilie selbst als Hauptwohnung nutzen.

Die Bewilligungsbehörde im Sinne dieser Förderrichtlinie ist die NRW.BANK. Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt. Anträge sind an die Bewilligungsbehörde im von ihr bereitgestellten Online-Portal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages unter Beifügung der notwendigen Unterlagen zu stellen. Der Online-Antrag ist auszudrucken, zu unterschreiben und dann elektronisch an die Bewilligungsbehörde zu übermitteln.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler kann dieses Förderprogramm nur ein erster Schritt für eine dauerhafte Entlastung bei der Grunderwerbsteuer sein. Wir fordern in einem ersten Schritt einen Stufentarif, bei dem Immobilienerwerb bis 250.000 Euro steuerfrei bleibt. Bis 500.000 Euro soll der Steuersatz 3,5 % betragen, bei einem Kaufpreis von mehr als 500.000 Euro dann 5 %. Der Ersterwerb einer Wohnimmobilie soll generell steuerfrei sein.

 

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