Nr. 57 - Scheidung und Steuern
Nr. 60 - Bewirtung von Geschäftsfreunden
Nr. 59 - Essensgewährung durch den Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit
Bei Dienstreisen, Fortbildungen oder anderen beruflichen Auswärtstätigkeiten stellt sich häufig eine scheinbar kleine, aber steuerlich wichtige Frage: Wie werden Mahlzeiten bei Dienstreisen steuerlich behandelt, wenn sie vom Arbeitgeber bezahlt oder organisiert werden? Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich die Regeln zur Essensgewährung durch den Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit.
Im Berufsalltag kommt das häufig vor: Ein Arbeitnehmer übernachtet auf einer Dienstreise im Hotel, in dessen Preis ein Frühstück enthalten ist. Bei einer Fortbildung stellt der Veranstalter ein Mittagessen bereit oder während einer Geschäftsreise werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber übernommen. In solchen Fällen kann sich ein steuerlicher Vorteil ergeben – der unter bestimmten Umständen als Arbeitslohn gelten kann.
Allerdings greifen hier besondere steuerliche Regeln. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um eine „übliche Mahlzeit“ handelt, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Verpflegungspauschalen hat und ob die Mahlzeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung bereitgestellt wurde. Auch bei Reisekostenabrechnungen und Lohnabrechnungen müssen diese Besonderheiten berücksichtigt werden.
Der BdSt-Ratgeber erläutert praxisnah die steuerlichen Regeln zur Essensgewährung bei Dienstreisen, erklärt den Zusammenhang mit Verpflegungspauschalen und Reisekosten und zeigt, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Auswärtstätigkeiten achten sollten.
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