Nr. 54 - Steuerliche Aufbewahrungspflichten für Buchführungsunterlagen
Nr. 56 - Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Privathaushalten
Nr. 55 - Die steuerliche Selbstanzeige
Wer in seiner Steuererklärung Fehler gemacht hat oder Einnahmen nicht vollständig angegeben hat, kann schnell in eine schwierige Situation geraten. Doch das Steuerrecht bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit zur Korrektur: die steuerliche Selbstanzeige. Unser BdSt-Ratgeber erklärt, wann eine Selbstanzeige beim Finanzamt möglich ist und welche Regeln dabei unbedingt beachtet werden müssen.
In der Praxis kann es verschiedene Gründe für unrichtige Steuerangaben geben: Einnahmen wurden vergessen, Unterlagen lagen nicht vollständig vor oder steuerliche Sachverhalte wurden falsch eingeschätzt. Wird ein solcher Fehler später erkannt, stellt sich oft die Frage, wie man korrekt reagieren sollte.
Die Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen dazu führen, dass eine Steuerhinterziehung strafrechtlich nicht verfolgt wird. Allerdings gelten dafür strenge Voraussetzungen. Entscheidend ist unter anderem, dass die unrichtigen Angaben vollständig berichtigt werden und die nachzuzahlenden Steuern fristgerecht beglichen werden. Auch der Zeitpunkt der Selbstanzeige spielt eine wichtige Rolle.
Der BdSt-Ratgeber erläutert verständlich die wichtigsten Grundlagen zur Selbstanzeige im Steuerrecht, zu den Voraussetzungen für eine wirksame Berichtigung gegenüber dem Finanzamt und zu den typischen Risiken, die bei Fehlern in diesem Verfahren entstehen können.
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