Nr. 33 - Erstattung ausländischer Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen
Nr. 36 - Die staatliche Förderung von Eigenheimen
Nr. 34 - Künstlersozialabgabe
Viele Unternehmer glauben, die Künstlersozialabgabe betreffe nur die Kulturbranche. Tatsächlich kann sie jedoch in vielen ganz normalen Unternehmenssituationen relevant werden – etwa wenn eine Werbeagentur, ein Fotograf oder ein Webdesigner beauftragt wird. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, wann die Abgabe fällig wird und worauf Unternehmen achten sollten.
Im Geschäftsalltag werden häufig kreative Leistungen eingekauft: Ein Unternehmen lässt eine Website gestalten, einen Imagefilm produzieren oder Werbematerial erstellen. In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Künstlersozialabgabe anfallen – selbst wenn das Unternehmen gar nichts mit Kunst oder Kultur zu tun hat.
Für Unternehmer ist deshalb entscheidend zu wissen, wann eine Abgabepflicht entsteht und welche Aufträge betroffen sind. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wer den Auftrag ausführt, welche Leistungen erbracht werden und ob bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Auch bei gelegentlichen Aufträgen kann die Abgabe relevant sein.
Der BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, wann Unternehmen Künstlersozialabgabe zahlen müssen, welche Leistungen betroffen sind und wie sich typische Fehler vermeiden lassen. Gerade für Unternehmen, die regelmäßig kreative Dienstleistungen einkaufen, ist dieses Wissen besonders wichtig.
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