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Nr. 20 - Umwidmung: Private und gebrauchte Gegenstände als Arbeitsmittel

Publikation / Steuerwächter / Info-Service / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 09.01.2023

Viele Steuerzahler arbeiten bedingt durch die Corona-Krise vermehrt von zu Hause aus. Dazu werden auch neue Möbel oder elektronische Geräte für das heimische Arbeiten angeschafft. Diese werden dann entsprechend ihrer Nutzung als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Doch oft sind diese Dinge bereits vorhanden. Können sie dann noch steuerlich abgesetzt werden? Diese Fragestellung erläutert der Bund der Steuerzahler anhand einiger Beispiele.

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