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Nr. 15 - Angaben in Rechnungen

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Ratgeber 01.01.2026

Rechnungen gehören zum Alltag vieler Selbstständiger, Unternehmer und Freiberufler. Doch schon kleine Fehler können steuerliche Folgen haben – etwa wenn wichtige Pflichtangaben fehlen. Dann kann der Vorsteuerabzug verloren gehen, und im schlimmsten Fall drohen sogar Nachforderungen durch das Finanzamt. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, welche Angaben in Rechnungen zwingend enthalten sein müssen und worauf Unternehmen bei der Rechnungserstellung und -prüfung achten sollten.

Typische Situationen aus der Praxis zeigen, wie wichtig korrekte Rechnungen sind: Ein Unternehmer erhält eine Rechnung von einem Lieferanten, möchte die darin enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen – doch auf der Rechnung fehlt die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers. In einem solchen Fall kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug ablehnen. Ebenso wichtig ist eine fortlaufende Rechnungsnummer, die jede Rechnung eindeutig identifiziert. Fehlt diese oder wird sie doppelt vergeben, kann das bei einer Betriebsprüfung schnell zu Problemen führen.

Auch bei kleineren Beträgen gelten besondere Regeln. Für sogenannte Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro gelten vereinfachte Anforderungen: Hier müssen beispielsweise keine Rechnungsnummer und keine Steuernummer angegeben werden. Trotzdem müssen grundlegende Angaben wie Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz enthalten sein.

Darüber hinaus gewinnen elektronische Rechnungen zunehmend an Bedeutung. Seit 2025 gelten neue Anforderungen an strukturierte elektronische Rechnungsformate, und Unternehmen müssen künftig in der Lage sein, solche Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Schrittweise wird die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen im Geschäftsverkehr ausgeweitet.

Der BdSt-Ratgeber zeigt verständlich, welche Pflichtangaben eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss, welche Besonderheiten für Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen und elektronische Rechnungen gelten und wie fehlerhafte Rechnungen berichtigt werden können. Wer Rechnungen erstellt oder prüft, sollte diese Regeln kennen – denn korrekte Rechnungen sind eine zentrale Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und eine rechtssichere Buchführung.

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