Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Nr. 11 - Das Reisekostenrecht

Nr. 11 - Das Reisekostenrecht

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Arbeitnehmer / Ratgeber 01.01.2026

Wer beruflich unterwegs ist, kann viele Ausgaben steuerlich geltend machen – doch beim Reisekostenrecht gelten zahlreiche Regeln, die Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer kennen sollten. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, welche Reisekosten steuerlich absetzbar sind und worauf Sie bei Dienst- und Geschäftsreisen achten müssen. Denn häufig bleiben steuerliche Vorteile ungenutzt, obwohl sie leicht geltend gemacht werden könnten.

Typische Situationen kennen viele Arbeitnehmer aus dem Alltag: Sie fahren für ein Meeting in eine andere Stadt, besuchen eine Fortbildung oder sind mehrere Tage auf Dienstreise. In solchen Fällen können beispielsweise Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und weitere Reisenebenkosten steuerlich berücksichtigt werden – vorausgesetzt, die Reise ist beruflich veranlasst. Zu den Reisekosten gehören laut Steuerrecht genau diese vier Kategorien, die bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit angesetzt werden können.

Ein entscheidender Punkt ist dabei die sogenannte erste Tätigkeitsstätte. Sie bestimmt, ob eine Fahrt als normale Pendelstrecke oder als Dienstreise gilt. Während für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte nur die Entfernungspauschale angesetzt werden kann, dürfen bei einer Dienstreise häufig deutlich höhere Kosten berücksichtigt werden – etwa die tatsächlichen Fahrtkosten oder die Kilometerpauschale für Hin- und Rückfahrt.

Auch bei der Verpflegung gibt es steuerliche Pauschalen, die viele Steuerzahler nicht kennen: Wer länger als acht Stunden beruflich unterwegs ist, kann Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Bei mehrtägigen Dienstreisen gelten zusätzliche Pauschalen für An- und Abreisetage sowie für volle Abwesenheitstage. Diese Beträge können entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder in der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Der BdSt-Ratgeber zeigt praxisnah, welche Kosten bei Dienst- und Geschäftsreisen steuerlich anerkannt werden, welche Pauschalen gelten und welche typischen Fehler vermieden werden sollten. Wer beruflich reist – ob als Arbeitnehmer, Freiberufler oder Unternehmer – kann mit dem richtigen Wissen über das Reisekostenrecht oft spürbar Steuern sparen.

Mitglieder wissen mehr!

Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.

  • Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
  • Kostenlos und unverbindlich testen
  • Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig
Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland