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Neuregelung der Abgeordnetenversorgung

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 20.09.2018

Bund der Steuerzahler begrüßt Abkehr von der Staatspension

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung der Grünen-Fraktion im Landtag zur endgültigen Abkehr von einer Staatspension. Auch andere Fraktionen im Landtag haben sich von einer Rückkehr zu einem staatlich finanzierten Versorgungssystem ohne eigene Beitragsleistung inzwischen offenbar wieder verabschiedet. Mehrheitsfähig scheint ein Beitritt zum bestehenden Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zu sein. Dieses Modell wurde im Frühjahr dieses Jahres auch überwiegend von den Mitgliedern der unabhängigen Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten empfohlen.

Die Kommission wurde vom Landtag eingesetzt, nachdem die Grünen-, CDU- und SPD-Fraktion im Februar 2017 den Versuch starteten, im Hauruckverfahren die Altersversorgung der Abge-ordneten im baden-württembergischen Landtag deutlich zu erhöhen. Es kam zu massiver Kritik, insbesondere vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Der Steuerzahlerbund wies darauf hin, dass ein Zurück zur Staatspension mit erheblichen jährlichen Mehrkosten zu Lasten der Steuerzahler verbunden wäre. Außerdem wäre es unglaubwürdig gewesen, auf die im Jahr 2008 deutlich angehobene Aktivbezahlung weiterhin zu bestehen und dennoch auf eine steuerfinanzierte Luxusrente zu pochen. Eine solche Rosinenpickerei darf es nicht geben. Daraufhin wurde das Gesetz zur Verbesserung der Altersversorgung aufgehoben.

Ein neues Gesetz wurde, obwohl die Vorschläge der Kommission schon seit einiger Zeit auf dem Tisch liegen, bislang noch nicht verabschiedet. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler wäre eine Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung die beste Lösung. Dies würde der Lebenswirklichkeit der Masse der Bürger entsprechen. Aber auch ein Beitritt zum Versorgungswerk ist akzeptabel und einem Zurück zur Staatspension allemal vorzuziehen.

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