Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Neue Mietwohnungen: Steuerabschreibung k...

Neue Mietwohnungen: Steuerabschreibung kommt

Top News 28.06.2019

Der Bundesrat stimmt der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau zu.  

Ziel der neuen Regelung ist es, den Neubau von Mietwohnungen zu fördern und damit ausreichend Mietwohnungen für Bürger mit kleinem und mittlerem Budget zu schaffen. Mit dem heutigen Beschluss gibt nun auch der Bundesrat grünes Licht, nachdem der Bundestag dem Vorhaben bereits im Dezember 2018 zugestimmt hatte.

Was kommt jetzt?

Die neue Sonderabschreibung soll privaten Investoren ermöglichen, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Die bereits geltende lineare Sonderabschreibung über zwei Prozent soll bestehen bleiben. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren dauerhaft vermietet werden. Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Sie greifen allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

BdSt verlangt weitere Maßnahmen

Immerhin erhalten private Investoren nun Klarheit: Nachdem der Bundestag schon im Vorjahr zugestimmt hatte, sah es zunächst nach einer Hängepartie für das Gesetzgebungsverfahrens aus, weil der Bundesrat das Thema vertagte. Der Bund der Steuerzahler hatte sich im Vorfeld dafür stark gemacht, das Thema „Wohnen“ ernst zu nehmen und auch im Steuerrecht entsprechende Angebote für den Neubau von Wohnungen zu machen. Allerdings ist die nun geplante Sonderabschreibung sehr verwaltungsaufwendig. Wir hatten daher vorgeschlagen, den bereits bestehenden Satz für die lineare (also gleichmäßige) Abschreibung von zwei auf drei Prozent zu erhöhen und damit Bauvorhaben unbürokratisch zu fördern. Dafür werden wir uns weiter einsetzen!

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland