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Minijobs – kurzfristige Beschäftigungen und Niedriglohnjobs - Nr. 5

Publikation / Unternehmen / Arbeitnehmer / Ratgeber 01.01.2024

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen der Bruttoverdienst im Jahr 2024 maximal 538 Euro im Monat (bis 31.12.2023 nur 520 Euro) beträgt. Für das Jahr 2025 gilt ein monatlicher Grenzbetrag von 556 Euro. Die Minijobgrenze wurde dynamisch an die Steigerung des Mindestlohns angepasst, sodass bei Erhöhung des Mindestlohns die Arbeitszeit des Minijobbers nicht mehr reduziert werden muss.

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