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Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen der Bruttoverdienst maximal 450 Euro im Monat beträgt. Vorteilhaft ist vor allem, dass die Minijobber in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen müssen. Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer pauschal berechnen und bezahlen. Insofern sind Minijobs verwaltungsarm und vielseitig einsetzbar.