Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Milliarden-Entlastung ist möglich!

Milliarden-Entlastung ist möglich!

Top News 17.01.2022

Verband legt Politik eine faire Tarifformel 2022 vor

2,6 Milliarden Euro Entlastung für die Bürger: Das wäre möglich, wenn die Ampel-Koalition im Einkommensteuertarif 2022 die inzwischen deutlich gestiegene Inflationsrate berücksichtigen würde.

„Wir fordern eine Tarifkorrektur rückwirkend zum 1. Januar, damit die kalte Progression in diesem Jahr komplett abgebaut wird“, betonte BdSt-Präsident Reiner Holznagel gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Unsere dort geäußerte Kritik samt Lösungsvorschlag haben etliche Medien wie zum Beispiel DIE WELT und das Handelsblatt übernommen. Heute erneuerte Holznagel seinen Appell im Live-Interview mit der „Telebörse“ im Nachrichtensender n-tv. „Mit einer solchen Reform würde die neue Bundesregierung ein starkes Signal der Fairness und Verlässlichkeit an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler senden.“

Aktuell beruht der Einkommensteuertarif 2022 auf einer Inflationsprognose für das Jahr 2021, die aus dem Jahr 2020 stammt und mit 1,17 Prozent völlig überholt ist. Tatsächlich betrug die Inflation 2021 gemäß aktueller Daten des Statistischen Bundesamts 3,1 Prozent. „Deshalb fordern wir die Ampel auf, die Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs vorzunehmen – das wäre eine wichtige steuerliche Sofortmaßnahme!“, so Holznagel mit Blick auf die Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler (DSi). Danach müsste der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif von derzeit 9.984 auf 10.046 Euro steigen und auch die anderen Eckwerte des Tarifs weiter „nach rechts verschoben“ werden. Beispiel Spitzensteuersatz von 42 Prozent: Dieser würde dann ab 59.714 statt ab 58.597 Euro greifen. 

Unsere Tarifformel 2022 – So groß wäre die konkrete Entlastung

Von einer Reform gemäß der DSi-Tarifformel würden vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren. Dies zeigen unsere drei Beispiele für einen Single ohne Kind: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 Euro wäre dieser gegenüber dem geltenden Tarif jährlich um 41 Euro (1,2 Prozent) entlastet, bei 50.000 Euro wären es 113 Euro (1,0 Prozent), bei 75.000 Euro dann 152 Euro (0,7 Prozent).  

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland