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Eine Genehmigungspflicht für neue Kassenkredite ist für Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, ein wirksames Mittel, neue Schulden in den Kommunen zu begrenzen.
© Annette Koroll / BdSt NRW

Mehr Nachhaltigkeit bei Entlastung überschuldeter Kommunen nötig

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 20.06.2025, Philipp Sprengel

In der Landtagsanhörung am 23. Juni 2025 zum Gesetzentwurf zur Entlastung überschuldeter Städte und Gemeinden fordert der BdSt NRW zusätzlich einen Schutz vor neuen Schulden und mehr Anstrengungen des Landes bei der Tilgung der Schulden, die es von den Kommunen übernimmt.

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Entlastung überschuldeter Kommunen. „Die Landesregierung ist auf dem richtigen Weg – aber sie bleibt auf halber Strecke stehen. Ohne klare Regeln für die Kommunen zum eigenständigen Schuldenabbau und einen echten Schutz vor neuen Schulden droht die Entlastung zu verpuffen“, erklärt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.

==> BdSt-Stellungnahme zum Altschuldenabbau [pdf]

Was das Gesetz vorsieht

Mit dem Gesetzentwurf will das Land NRW die Hälfte der kommunalen Kassenkredite übernehmen, die über eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro hinausgehen. Insgesamt hatten die Kommunen in NRW zum Stichtag 31. Dezember 2023 rund 20,9 Milliarden Euro an solchen Liquiditätskrediten (vergleichbar mit einem privaten Dispo-Kredit) aufgenommen.

Forderungen des BdSt NRW

Damit die Altschuldenlösung den Steuerzahlern langfristig nützt, fordert der BdSt NRW Nachbesserungen an entscheidenden Punkten:

  • Pflichten für teilnehmende Kommunen – etwa durch Konsolidierungs- und Tilgungspläne
  • deutliche Aufstockung des Landesbeitrags: 250 Millionen Euro jährlich reichen nicht aus, um 50 Prozent der Altschulden generationengerecht in 30 Jahren zu tilgen

Darüber hinaus fehlt im Gesetzentwurf bislang eine zentrale Komponente: der Schutz vor neuen Schulden. „Wer entschuldet, muss auch verhindern, dass neue Schulden entstehen. Dazu braucht es eine bessere Finanzausstattung der Kommunen, weniger Förderbürokratie und stärkere Kontrollbefugnisse der Aufsichtsbehörden“, sagt Rik Steinheuer.

Der BdSt NRW schlägt vor, eine umfassende Genehmigungspflicht für neue Kassenkredite einzuführen – wie es andere Bundesländer bereits praktizieren. Nur so lässt sich verhindern, dass sich das Schuldenproblem nach der Reform erneut aufbaut.

Der BdSt NRW appelliert an die Landespolitik: Nutzen Sie die Hinweise aus der anstehenden Sachverständigenanhörung am 23. Juni., um den Gesetzentwurf zielgerichtet zu verbessern. Eine ehrliche, nachhaltige Entschuldung der Kommunen braucht Verbindlichkeit, Augenmaß und den Willen zur Konsolidierung – im Interesse aller Steuerzahler.

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