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Geldscheine auf die Hand geben
© Robert Kneschke - Fotolia

Lüdenscheider bekommen Abwassergebühren erstattet

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 21.12.2023, BdSt

Anfang 2021 hatte der Bund der Steuerzahler NRW den Gebührenzahlern in Lüdenscheid dazu geraten, Widerspruch gegen ihren nächsten Bescheid über die Abwassergebühren der Stadtentwässerungsbetriebe einzulegen. Der Verwaltungsrat des Stadtentwässerungsbetriebs Lüdenscheid Herscheid AöR (SELH) hat jüngst die Neufassungen der Entwässerungsgebührensatzungen der Jahre 2020 bis 2022 beschlossen. Wer Widerspruch eingelegt hat, bekommt jetzt Geld zurück.

Wegen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2022, in dem Verstöße gegen das Kostenüberschreitungsverbot bei den kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen festgestellt wurden, ändern sich auch rückwirkend die Gebührensätze in Lüdenscheid. "Wer Widerspruch eingelegt hat, bekommt die Minderung ausgezahlt. Einen solchen haben wir automatisch auch für die Folgejahre übernommen“, so Detlef Winkhaus, kaufmännischer SELH-Vorstand, laut Märkischem Zeitungsverlag. 1070 Widersprüche seien eingelegt worden. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ergeben sich durch die Neufassungen Minderungen von 170 Euro für 2020, 136 Euro für 2021 und 16 Euro für 2022. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, erhält keine Erstattung.

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