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Lohnsteuerpflichtige Sachzuwendungen - Nr. 2

Publikation / Unternehmen / Arbeitnehmer / Ratgeber 01.01.2024

Wenn Arbeitnehmer in der betriebseigenen Kantine essen, eine Essensmarke als Zuschuss vom Arbeitgeber gewährt oder kostenlosen bzw. verbilligten Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen, ist dies zumeist ein lohnsteuerpflichtiger Vorgang. Kann man bei den Mahlzeiten statt dem höheren Zuschuss den amtlichen Sachbezugswert ansetzen und wird z.B. die pauschale Besteuerung durch den Arbeitgeber genutzt, kann das für den Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto bedeuten. In jedem Fall muss der Arbeitgeber die Regeln kennen, wie die Lohnsteuer in diesen Fällen zu ermitteln ist. In der folgenden Aufstellung finden Sie die nach der neuen Sozialversicherungsentgeltverordnung geltenden Werte für die Besteuerung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb sowie bei der Ausgabe von Essensmarken und die Werte für freie Verpflegung, Unterkunft und Wohnung.

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