Unsere Musterklage: Erste Urteilsbegründung zum Soli 2020 liegt vor
„Die Politik muss ihr Versprechen halten!“
Krankengeld und Rentenversicherungsbeiträge
FG Köln – Aktenzeichen 11 K 1306/20
Streitfrage: In diesem Fall geht es um die Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge, die erkrankten Arbeitnehmern von ihrem Krankengeld abgezogen werden, steuermindernd abgesetzt werden können. Bislang verweigert die Finanzverwaltung dies: Weil das Krankengeld selbst steuerfrei ist, können auch die davon abgezogenen Versicherungsbeiträge nicht steuerlich geltend gemacht werden, so die Argumentation der Verwaltung. Gegen diese Auffassung richtet sich unsere Musterklage, denn die spätere Rente – auch die, die auf dem Krankengeld beruht – muss versteuert werden. Deshalb sollten die entsprechend zuvor eingezahlten Beiträge auch bei der Steuer absetzbar sein.
Sachverhalt: Die Klägerin ist im Jahr 2018 schwer erkrankt und erhielt deshalb Krankengeld. Davon wurden mehr als 1.200 Euro Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Allerdings berücksichtigte das Finanzamt diese Beiträge nicht bei der Einkommensteuererklärung. Seit 2019 erhält die Klägerin eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen....
Mitglieder wissen mehr!
Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.
- Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
- Kostenlos und unverbindlich testen
- Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig