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Kraftfahzeugsteuergesetz und Corona-Pandemie

Stellungnahmen & Eingaben 14.04.2020

Wegen der Corona-Krise soll es vorübergehend Lockerungen bei der Kraftfahrzeugsteuer geben. Dies soll nach einem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums für Fahrzeuge gelten, die ermäßigt besteuert werden und die Befreiung verlieren könnten, wenn sie in der Krisensituation anderweitig eingesetzt werden, beispielsweise Krankentransporter. Dieser Vorschlag geht aus Sicht des Bundes der Steuerzahler aber nicht weit genug: Wir setzen uns in unserer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium dafür ein, dass auch andere Fahrzeuge, die wegen der Corona-Krise nicht genutzt werden können, auf Antrag von der Steuer befreit werden. Das betrifft aus unserer Sicht Firmenfahrzeuge, die bei den Versicherungen ruhendgestellt werden (sog. Ruheversicherungen) und damit dem Verkehr nicht zur Verfügung stehen, etwa Reisebusse oder Lieferfahrzeuge. 

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