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Koalitionspläne sind bodenlose Frechheit

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 29.09.2022, Ralf Seibicke

Geplante Steuergeldverschwendung muss sofort gestoppt werden

Die öffentlich bekannt gewordenen Pläne der Regierungskoalition im Magdeburger Landtag zur Aufstockung und Zahlung von zusätzlichen Mitteln für Ausschussvorsitzende und die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Wahlkreisen sind eine bodenlose Frechheit und müssen sofort gestoppt werden.

Die Pläne sind angesichts der Inflations- und Existenzängste vieler Bürger und Unternehmen nicht nur total aus der Zeit gefallen und deplatziert. Die Begründungen für die geplanten Erhöhungen aus Steuermitteln sind nach Ansicht unseres Landesverbandes, mit Ausnahme der vorgesehenen Anhebung der Kilometer-Pauschale, auch nicht nachvollziehbar.

So ist der Betrag, den ein Abgeordneter auf Antrag und Nachweis für die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Wahlkreisen erhält, erst ab dem 01.04.2020 mit dem Gesetz zur Parlamentsreform 2020 deutlich angehoben worden, von vorher Entgeltgruppe 9 Stufe 5 TVL auf Entgeltgruppe 10 Stufe 6 TVL.

Jetzt wird sogar eine Anhebung auf Entgeltgruppe 11 Stufe 6 erwogen.

Laut Begründung zum damaligen Gesetzentwurf verursacht die Erhöhung bereits Mehrkosten von fast 1 Million Euro. Die damalige Begründung im Gesetzentwurf lautete:

„ Die Anforderungen zur Betreuung der Wahlkreise durch die Abgeordneten wachsen stetig. Dies erfordert aufgrund der immer komplexer werdenden Themen auch besser ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter der Abgeordneten in den Wahlkreisen.“

Die jetzt öffentlich gewordene Begründung eines Aufgabenzuwachses im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist vor diesem Hintergrund geradezu lächerlich und deutet auf eine geplante Steuergeldverschwendung von fast 600.000 Euro hin.

Dies gilt umso mehr, da mit dem Gesetz zur Parlamentsreform 2020 noch andere Stellschrauben zur finanziellen Ausstattung der Abgeordneten verbessert wurden. Das betraf z.B. die Einbeziehung der sogenannten Funktionszulagen als Grundlage für die Altersversorgung der Abgeordneten, oder die Möglichkeit bis zu 1.000 Euro in der Wahlperiode für die Fortbildung der Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros zu beantragen.

Abschließend verweist der BdSt darauf, dass die Aufwendungen für Abgeordnete (Einzelplan 01; Titel 41101) allein seit 2017 von 13,9 Mio. Euro auf 20,4 Mio. Euro 2022 (Plan) gestiegen sind. Weitere erhebliche Steigerungen sind allein schon wegen der jährlich indexierten Diäten und Kostenpauschalen für die Abgeordneten vorprogrammiert.

Auch deshalb sollte die Regierungskoalition die Finger von den Plänen lassen und lieber schnellstmöglich steuerliche und andere Entlastungen für Bürger und Unternehmen auf den Weg bringen.

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