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Straßenausbaubeiträge nur noch freiwillig
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BdSt-Forderung zu bürgerfreundlichen Steuerbescheiden aufgegriffen
Höhere Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Erfolge
Die große Koalition hat sich darauf verständigt, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 Euro auf 800 Euro anzuheben. Von dieser Änderung profitieren Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, denn ab dem Jahr 2018 können kleinere Güter direkt im Jahr der Anschaffung abgeschrieben und müssen nicht mehr über mehrere Jahre in der Buchhaltung mitgeschleppt werden. Damit ist die Anhebung ein echter Beitrag zur Bürokratieentlastung, denn lange Abschreibungsregister gehören künftig der Vergangenheit an. Der BdSt hatte sich seit langem für diese Anpassung stark gemacht.