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„Haushaltssperre statt neue Schulden“

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 17.03.2022, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler fordert Sparsamkeit und neue Prioritäten wegen Ukraine-Krieg

Der Bund der Steuerzahler fordert wegen des Angriffskrieges auf die Ukraine und deren Folgen für Niedersachsen eine „Haushaltssperre“ mit sofortiger Wirkung. Mit diesem Instrument soll das Recht der Ministerien und nachgelagerten Behörden eingeschränkt werden, Ausgaben gemäß des beschlossenen Haushaltes zu leisten, Verpflichtungen einzugehen, Planstellen zu besetzen oder Beförderungen vorzunehmen. „Unabwendbare und unvorhersehbare Mehrausgaben, etwa für Aufnahme und Unterstützung von Geflüchteten oder verbessertem Zivil- und Katastrophenschutz müssen zuvorderst durch Umschichtungen und Einsparungen im Landesetat bewältigt werden“, fordert Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und warnt zugleich davor, im 37 Milliarden Euro umfassenden Landesetat alles beim Alten zu belassen und notwendige Hilfspakete mit neuen Schulden zu finanzieren.

Der Verband wendet sich insbesondere gegen das jetzt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Sondervermögen zur Bewältigung der Folgen des Krieges für Niedersachsen. Zwar machten Die Grünen zurecht auf die enormen Herausforderungen des Krieges auch für Niedersachsen aufmerksam. „Mit dem kreditfinanzierten Sondervermögen in Milliardenhöhe greifen sie aber vorschnell zu einem falschen Instrument“, meint Zentgraf. Wer das Sondervermögen wesentlich auch für eine nachhaltige Energieversorgung im Land nutzen wolle, trete bei dessen Finanzierung über Schulden die finanzielle Nachhaltigkeit mit Füßen. Weitere Zwecke des von den Grünen geforderten Sondervermögens, wie etwa die Abfederung besonderer Härten durch gestiegene Energiepreise, seien zudem vorrangige Aufgaben des Bundes, der entsprechende Maßnahmen mit einem ersten Entlastungspaket bereits beschlossen habe und ein zweites zeitnah anstrebe.

Der Bund der Steuerzahler bezieht sich auf § 41 der Niedersächsischen Landeshaushaltordnung (LHO). Dort heißt es: „Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann das Finanzministerium es von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden“.

Die von Grünen postulierte außergewöhnliche Notsituation, die gemäß Art. 71 Abs. 4 Niedersächsische Verfassung zur Schuldenaufnahme berechtige, kann der Bund der Steuerzahler derzeit nicht erkennen. Weder sei für Niedersachsen ein Kontrollverlust des Staates noch eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage gegeben.

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