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© Vladislav Gaijc/Fotolia

Grundsteuer: Verwaltungsgericht stoppt differenzierte Hebesätze

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 08.12.2025, Hans-Ulrich Liebern

In vier Urteilen vom 4. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Einführung von differenzierten Hebesätzen in den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen für unzulässig erklärt.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke aus rein fiskalischen Gründen unzulässig seien. Gleichwohl betonte das Gericht, dass Abweichungen von einem einheitlichen Hebesatz nach unten zur Privilegierung von Wohngrundstücken durch niedrigere Hebesätze sachlich durch Gemeinwohlzwecke gerechtfertigt seien, wenn sie einen Anstieg der Wohnkosten vermeiden sollen.

Hebesätze könnten deutlich steigen

Sofern eine Aufkommensneutralität bei der Festlegung der Hebesätze weiterhin als Maxime gilt, würde dies bedeuten, dass bei einem einheitlichen Hebesatz und der gemeinwohlorientierten Verringerung der Hebesätze für Wohngrundstücke es zu Einnahmenausfällen in der Kommune kommt. Dies ist aufgrund der finanziellen Situation der Kommunen faktisch ausgeschlossen. Damit steht zu befürchten, dass die Hebesätze, insbesondere in den Kommunen, wo differenzierte Hebesätze eingeführt wurden, deutlich steigen. Alternativ könnte der Gesetzgeber in NRW wie in anderen Bundesländern eine stärkere Spreizung der Grundsteuermesszahlen in Erwägung ziehen. Diese Regelungen gelten bereits in Bremen, Berlin, Sachsen, Saarland und ab 2027 in Thüringen. Im Kern würde dies auch zu einer höheren Belastung der Nichtwohngrundstücke führen.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Allerdings gilt diese Differenzierung landesweit. Bei differenzierten Hebesätzen können dagegen die örtlichen Verhältnisse nach dem Messbetragsvolumen berücksichtigt werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und die Sprungrevision bei dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Im Interesse aller Betroffenen sollte eine zügige Entscheidung folgen.

BdSt-Kritik bestätigt sich

Unsere grundsätzliche Kritik an dem Modell wird durch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes bekräftigt. Das Herumdoktern an einem schlechten Modell, egal ob differenzierte Hebesätze oder differenzierte Messzahlen, führt zu weiteren Folgeproblemen und rechtlichen Unsicherheiten. Sobald uns die genaue Urteilsbegründung als die Veröffentlichung der Urteile vorliegt, werden wir für die Betroffenen von Nichtwohngrundstücken Handlungsempfehlungen abgeben.

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