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Grundsteuer nicht überall im Land aufkommensneutral

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 15.09.2025

Einige Kommunen nutzen die Hebesätze für Steuermehreinnahmen

Das statistische Landesamt Baden-Württemberg hat die Grundsteuerhebesätze für alle 1.101 Kommunen im Land veröffentlicht. Da die Kommunen ihre endgültigen Hebesätze für das Jahr 2025 noch bis zum 30. Juni festsetzen konnten, kann mit diesen jüngst veröffentlichten Zahlen nun die Analyse der Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg vorgenommen werden.

Die Untersuchung zeigt, dass sich nicht jede Kommune an die Aufkommensneutralität gehalten hat. Die Hebesätze wurden dabei mit jenen verglichen, die laut Transparenzregister des Finanzministeriums (Stand 30.06.2025) zu einem aufkommensneutralen Hebesatz führen würden. Anders als in anderen Bundesländern veröffentlichte das Finanzministerium nicht einen Wert je Kommune, sondern gab eine Spanne an, innerhalb derer sich der aufkommensneutrale Hebesatz bewegen sollte. Wegen der neuen Bemessungsgrundlage ist ein Vergleich der Hebesätze von 2025 mit denen von 2024 nicht sinnvoll. Auch kann vom Hebesatz allein nicht auf die Steuerbelastung in der Kommune geschlossen werden, da sich die Grundstückswerte und damit die Bemessungsgrundlage ganz unterschiedlich entwickelt haben. So gibt es nunmehr Hebesätze von unter 100 Prozent bis zu Hebesätzen von über 1000 Prozent.

In 720 der 1.101 baden-württembergischen Kommunen wurde demnach ein Hebesatz festgelegt, der im aufkommensneutralen Korridor des Transparenzregisters lag. Das entspricht einem Anteil von 65 Prozent. 43 Kommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der unterhalb der Aufkommensneutralität liegt. Oberkochen ist eines dieser Positivbeispiele: Hier wurde der neue Hebe-satz bei 360 Prozent belassen – und somit 198 Prozentpunkte unterhalb des aufkommensneutralen Hebesatzes. Dies stellt für die Bürger Oberkochens eine Steuerentlastung von durchschnittlich 35 Prozent dar.

Allerdings haben auch 338 Kommunen und somit fast ein Drittel der Kommunen einen Hebesatz festgelegt, der oberhalb dieses Korridors liegt. Zur Einordnung muss man allerdings festhalten, dass die Abweichungen sehr unterschiedlich sind, so weichen etwa 40 Prozent dieser Kommunen weniger als rund 5 Prozent vom oberen Wert des Transparenzregisters ab. Ca. 18 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg haben die Grundsteuerreform für Steuermehreinnahmen und damit zu Steuererhöhungen von mindestens rund 5 Prozent genutzt.

Mit Blick auf die Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 wurde von Seiten der Landes- und Bundespolitik immer wieder das Versprechen abgegeben, dass die Umsetzung der Reform „aufkommensneutral“ geschehen soll. Demzufolge sollten die einzelnen baden-württembergischen Kommunen im Jahr 2025 keine höheren Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen als im Vorjahr 2024. Die Aufkommensneutralität bezieht sich dabei auf die Grundsteuereinnahmen einer Kommune, nicht auf die Zahllasten der einzelnen Steuerzahler. Selbst bei aufkommensneutraler Umsetzung kommt es im Zuge der Reform zu Belastungsverschiebungen, sodass einige Steuerzahler mehr und andere Steuerzahler im Gegenzug weniger zahlen müssen als im alten Modell. Es zeigt sich dabei, dass insbesondere die Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern die Verlierer der Reform sind. Hier kommt es teilweise zu ganz erheblichen Mehrbelastungen. Jede Hebesatzerhöhung wird diese Steuerzahler überproportional treffen.

Der Bund der Steuerzahler sieht die finanziellen Herausforderungen der Kommunen. „Steuererhöhungen sind allerdings der falsche Weg“, mahnt Eike Möller, Vorsitzender des BdSt Baden-Württemberg. „Im Endeffekt werden so die verfügbaren Einkommen von Bürgern geschmälert und das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.“ Daher sollten die Kommunen im nächsten Jahr keinesfalls an der Grundsteuerschraube drehen, appelliert Möller.

 

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