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Der BdSt NRW fordert: Schulden vermeiden, Kommunen unterstützen
© Fotostudio Pfluegl

GFG: Schulden vermeiden, Kommunen unterstützen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 17.09.2025, Phlipp Sprengel

Heute berät der Landtag Nordrhein-Westfalen in erster Lesung das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 (GFG). Der Bund der Steuerzahler NRW fordert das Land auf, die kommunale Finanzausstattung deutlich zu verbessern.

Verschuldung der Kommunen steigt

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden in zu geringem Umfang an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt. Das zeigt sich an bundesweit überdurchschnittlich hohen kommunalen Abgaben wie der Grund- und Gewerbesteuer und an der steigenden Verschuldung vieler Städte und Gemeinden“, erklärt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.

Allein im Jahr 2024 ist die kommunale Verschuldung laut IT.NRW um mehr als 12 Prozent auf insgesamt 55,4 Mrd. Euro gestiegen. „Wer diese Spirale aus kommunalen Steuererhöhungen und Schulden endlich durchbrechen will, muss die Kommunen finanziell besser ausstatten“, so Steinheuer.

Zuweisungen des Landes sollten erhöht werden

Der aktuelle Gesetzentwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2026 der Landesregierung sieht jedoch keine strukturelle Verbesserung vor. Die Kommunen erhalten weiterhin nur 23 Prozent der Landessteuereinnahmen. Dieser sogenannte Verbundsatz wurde in den 1980er Jahren von 28,5 Prozent auf 23 Prozent abgesenkt – und seitdem nicht mehr angehoben.

Der BdSt NRW fordert:

Der BdSt NRW fordert, diesen Anteil schrittweise zu erhöhen. Das ließe sich finanzieren, indem das Land unnötig bürokratische Förderprogramme reduziert und die Mittel stattdessen über das Gemeindefinanzierungsgesetz direkt an die Kommunen gibt.

„Jetzt nach der Kommunalwahl ist der richtige Zeitpunkt, endlich die Weichen anders zu stellen: Mehr Geld direkt an die Kommunen – das stärkt die Handlungsfähigkeit der neugewählten Räte und schafft Raum für Investitionen in Schulen, Straßen und digitale Infrastruktur“, so Steinheuer.

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