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Geld sparen mit der Wasseruhr
Wer die Menge des Gießwassers im Garten ermittelt, senkt seine Schmutzwassergebühren. Heißer Spar-Tipp vom Bund der Steuerzahler NRW: Nutzen Sie eine extra Wasseruhr
für den Wasseranschluss im Garten!
Keine Schmutzwassergebühren
Für jeden Liter Trinkwasser aus dem Hahn müssen Sie zweimal zahlen: einmal für das frische Wasser und einmal für das gebrauchte Wasser, das durch Toilette, Waschbecken oder Spülmaschine Ihr Haus wieder verlässt und in die Kanalisation gelangt. Was aber, wenn nicht jeder Liter frisches Wasser in den städtischen Kanal fließt? Für Trinkwasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet wird, dürfen nämlich keine Schmutzwassergebühren erhoben werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht NRW bereits mit Urteil vom 3. Dezember 2012 (Az. 9 A 2646/11).
Richtig beantragen
Gerade die zunehmenden Trockenperioden führen dazu, dass beträchtliche Mengen des vom Wasserversorger bezogenen Frischwassers zur Gartenbewässerung verwendet werden. Diese Abzugsmengen (auch Schwundmengen genannt) sollten Sie als Grundstückseigentümer ermitteln. Dann können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen, dass diese Schwundmenge bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgezogen wird. In der Regel stellen die Kommunen auf ihren Internetseiten die entsprechenden Formulare zur Verfügung. Wenn Sie in einer Gemeinde leben, die diese Formulare nicht bereitstellt, schicken Sie ein formloses Schreiben.
Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- die Anschrift des Grundstücks
- das Kassenzeichen Ihres Gebührenbescheids
- eine Skizze über die Leitungsführung mit den Positionen von Haupt- und Gartenwasserzähler sowie der Gartenzapfstellen
- eine Kaufrechnung des Zählers oder eine Rechnung der Installationsfirma
- Nachweise (ggf. Fotos) zum Einbaudatum, zur Zählernummer, zum Anfangszählerstand und zur Eichung
Lohnt sich der Aufwand?
1 m³ Wasser sind 1.000 Liter oder 200 Gießkannen zu je 5 Litern. Für ein kleines Blumenbeet reicht so viel Wasser lange. Wenn Sie regelmäßig Ihren Rasen sprengen, kommen Sie schneller auf solche Mengen. Bedenken sollten Sie bei der Antragstellung auch, dass es weitere Wasserverlustquellen auf dem Grundstück geben kann, die man ebenfalls mit einem besonderen Antrag geltend machen kann.
Pools und Schwimmbecken
Das können zum Beispiel Außen- oder Innenschwimmbecken sein. Frischwasser, das in Schwimmbecken jeglicher Art eingeleitet wird, ist als Schmutzwasser einzustufen. Sie können dieses Poolwasser, das regelmäßig unter anderem mit Zusatzstoffen versetzt wird, nicht zur Garten- bzw. Grünanlagenbewässerung einsetzen, weil dies als eine nicht gesetzeskonforme Schmutzwasserbeseitigung angesehen wird.
Abzugsfähig – und von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW auch anerkannt – sind jedoch Verdunstungsmengen. In der Regel können bei Außenschwimmbecken Verdunstungen von 3 Litern je m² Wasserfläche und Tag in Ansatz gebracht werden. Es findet in der Regel eine Berechnung für vier Monate statt, weil Außenschwimmbecken in den kalten Monaten nicht betrieben werden. Bei Innenschwimmbecken werden in der Regel Verdunstungsmengen von 6 Litern je m² Wasserfläche und Tag akzeptiert.
Nicht geeichter Wasserzähler?
Häufig stellt sich die Frage, ob ein ungeeichter Wasserzähler für den Garten ausreicht. Die Verwaltungsgerichte vertreten oft die Auffassung, dass Messungen eines ungeeichten Zählers keine Grundlage für die Abrechnung der Gebühren sind. Liegen keine verwendbaren Messdaten eines geeichten Wasserzählers vor, kann auf eine Schätzung zurückgegriffen werden. Dieses Verfahren ist in der Abwassergebührensatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Sie finden diese meist auf der Webseite Ihrer Gemeinde. Die Anträge auf Anerkennung von Schwundmengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren haben erheblich zugenommen.
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