
Strategielos in die Schuldenfalle
Gebührenvergleich 2025 für Abfall in NRW
Gebührenvergleich 2025 für Abwasser in NRW
Der Bund der Steuerzahler gibt jährlich einen Vergleich der Abfall- und Awassergebühren in NRW heraus. Am 1. August hat Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW, die aktuellen Zahlen für 2025 und die Forderungen des BdSt auf der Landespressekonferenz in Düsseldorf vorgestellt:
Wenn Wasserentsorgung zum Luxus wird
Die Abwassergebühren in NRW erreichen neue Höchststände. Fast 5,1 % mehr – das ist die durchschnittliche Steigerung der Abwassergebühren in NRW für 2025. Für den Musterhaushalt des BdSt (vier Personen, 200 m³ Schmutzwasser und 130 m² versiegelte Fläche) bedeutet das eine Jahresrechnung von teils über 1.000 Euro – in 77 von 370 Kommunen, die sich an der BdSt-Kommunalumfrage beteiligt haben. Im vergangenen Jahr war es nur in 57 Kommunen so teuer.
Extreme Unterschiede zwischen den Kommunen
Die Bandbreite ist enorm: Während in Reken nur 330 Euro fällig werden, verlangt Monschau satte 1.688 Euro – über 400 % Unterschied für dieselbe Leistung. In einigen Städten wie Halle, Wülfrath oder Vreden sind die Gebühren binnen eines Jahres sogar um über 25 % gestiegen.
Woran liegt das?
Der BdSt NRW hat die Ursachen analysiert:
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Preissteigerungen bei den Wasserwirtschaftsverbänden, die von den Kommunen an die Gebührenzahler weitergegeben werden
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Tarifbedingte höhere Personalkosten
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Neue gesetzliche und technische Vorgaben (z. B. EU-Wasserrahmenrichtlinie, vierte Reinigungsstufe)
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Und vor allem: kalkulatorische Abschreibungen vom teuren Wiederbeschaffungszeitwert statt von den günstigeren Anschaffungskosten
Der letzte Punkt ist besonders brisant, denn die Abschreibungen vom Wiederbeschaffungszeitwert sind auf dem Vormarsch: 2022 haben 51 % der Kommunen vom teureren Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben, heute sind es schon 55 %. Dieser Trend ist ein langfristiger. Im Jahr 2010 waren die Kommunen, die vom Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben haben, mit 37,5 % noch deutlich in der Minderzahl. Die Folge: höhere Gebühren für die Verbraucher und damit eine versteckte Mehrbelastung bei den Wohnkosten für Grundstückseigentümer und Mieter.
Was der BdSt NRW fordert
- Abschreibungen sollen sich am Anschaffungswert orientieren – nicht am teureren Wiederbeschaffungszeitwert.
- Solange die Kommunen in NRW vom Wiederbeschaffungszeitwert abschreiben dürfen, sollte das KAG verbindlich regeln, dass der Abwassergebührenzahler den allgemeinen Haushalt der Kommune nicht subventioniert.
- Generell klare gesetzliche Regelungen: Gewinne aus Gebührenhaushalten dürfen nicht in den allgemeinen Haushalt abfließen.
- Doppelbelastungen für Eigentümer (z. B. durch Abschreibung beitragsfinanzierten Vermögens) müssen gesetzlich verhindert werden.
- NRW sollte sich an gesetzlichen Vorbildern wie Sachsen und Brandenburg orientieren.
Lichtblicke gibt es auch
Es geht auch anders: Kommunen wie Welver, Emsdetten, Rosendahl oder Sonsbeck senken die Gebühren – zum Beispiel, indem sie Überschüsse aus Vorjahren zur Entlastung der Bürger nutzen.
Der BdSt sagt:
„Viele Kommunen nutzen die Spielräume im Gesetz zu Lasten der Gebührenzahler aus. Das muss ein Ende haben“, betont Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. „Wir brauchen gesetzliche Leitplanken, damit Gebühren nicht zur versteckten Einnahmequelle werden.
Zum Download:
- BdSt-Gebührenvergleich NRW 2025 - gesamt
- Abwassergebühren NRW 2025 - Spitzenreiter
- Abwassergebühren NRW 2025 - alphabetisch
- Abwassergebühren NRW 2025 - Kreisvergleich
- Merkmale BdSt-Musterhaushalt
- Abwasser Kalkulationsgrundlagen 2025
- Statement Rik Steinheuer, Vorsitzender BdSt NRW
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