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Freibeträge für 2019 eintragen lassen

Bund der Steuerzahler Bayern e. V. / Presseinformation 17.10.2018

So sichern Sie sich mehr Netto vom Brutto!

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viel Steuern gezahlt. Ein Hauptgrund: Mögliche Freibeträge sind auf der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht vermerkt. Wer sein monatliches Nettogehalt erhöhen möchte, hat allerdings die Möglichkeit, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen. Für das Jahr 2019 können die Freibeträge ab Oktober 2018 beantragt werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler dann erst lange Zeit später über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung beantragen, sodass die entsprechenden Kosten bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden und das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden, erläutert der Bund der Steuerzahler.

Ein solcher Antrag setzt voraus, dass der Steuerzahler hohe Aufwendungen haben wird. Dies können z. B. hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben, wie z. B. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Euro betragen. Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro übersteigen. Wenn sich an der persönlichen Situation nichts ändert, sind die Freibeträge zwei Jahre gültig. Wichtig: Wer einen Freibetrag gewährt bekommt, muss eine Einkommensteuererklärung anfertigen. Hier werden dann die Ausgaben exakt nachgerechnet.

Das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ kann im Internet auf den Seiten der jeweiligen Landesfinanzverwaltung abgerufen werden, beispielsweise auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern. Wer noch für das laufende Jahr die Ermäßigung erhalten möchte, muss sich beeilen. Für 2018 ist ein Antrag bis zum 30. November bei den Finanzämtern möglich. Danach kann eine Steuerermäßigung nur noch über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Der Freibetrag kann für zwei Kalenderjahre beantragt werden.

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