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+++ Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen / Arbeitnehmer erhalten bis zu 87 Prozent des Lohnausfalls +++

Service GmbH / Corona 29.04.2020

Wenn Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeit ausgeht, können sie für ihre Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen. Angesichts der Krise hatte der Gesetzgeber dafür bereits die Voraussetzungen gelockert. Nun wurde auch eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Lohnersatzleistung soll – abhängig von der Dauer – in zwei Stufen ab dem 4. und ab dem 7. Monat auf bis zu 80 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern auf bis zu 87 Prozent des Lohnausfalls steigen. Der höhere Satz von 80 bzw. 87 Prozent wird jedoch nur für Arbeitnehmer gezahlt, deren Arbeitsausfall mindestens 50 Prozent beträgt. Bisher erhielten kinderlose Beschäftigte 60 Prozent, Eltern 67 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens.

Weitere Lockerungen beim Hinzuverdienst

Zudem besteht ab dem 1. Mai eine anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit, begrenzt auf das bisherige volle Monatseinkommen. Bislang galt diese lediglich für Nebentätigkeiten, die man bereits vor Beginn der Kurzarbeit innehatte oder für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen. Die beschlossenen Regelungen gelten zunächst bis zum Jahresende

Außerdem wurde beschlossen: Bezieher von Arbeitslosengeld I, deren Anspruch zwischen Mai und Ende Dezember ausläuft, können die Leistungen drei Monate länger beziehen.

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