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Erfolge des Bundes der Steuerzahler 2025 1. Jahreshälfte

Erfolge 14.01.2026

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.

Entlastungen für Arbeitnehmer diskutiert 

Bereits im vergangenen Jahr nahmen wir als Experten an der Kommission für eine bürgernahe Einkommensteuer teil. Hier wurden Vorschläge zur Vereinfachung der Einkommensteuer und zur Entlastung von Steuerzahlern diskutiert.  

Teile dieser Vorschläge wurden nun auch von der Unionsfraktion vorgelegt und in einem Fachgespräch diskutiert. So wird nunmehr diskutiert, die Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer auf 38 Cent anzuheben. Die Forderungen nach einer gleichen Pauschale ab dem 1. Kilometer haben wir immer wieder vorgetragen. Insofern ein Erfolg, wenn die Unionsfraktion diesen Vorschlag nun in ein Gesetz einbringen möchte. Wir werden dies natürlich positiv begleiten, gleichzeitig aber fordern, dass die Entfernungspauschale noch weiter angehoben wird.  

Degressive Abschreibung beschlossen 

Bereits im vergangenen Jahr wurde auch die vom BdSt geforderte Ausweitung bei der degressiven Abschreibung erneut diskutiert. Nunmehr wurde im Rahmen des sog. Investitionsboostergesetzes die degressive Abschreibung und zugleich auch eine arithmetische Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge beschlossen. Somit fand die Forderung des BdSt endlich Gehör. So können Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung schneller abgeschrieben werden, was auch dem eigentlichen Wertverzehr entspricht.  

Stromsteuerentlastungen sollen kommen 

Eine langjährige Forderung des BdSt ist die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Bereits im Koalitionsvertrag wurde versprochen, diese Entlastung umzusetzen. Nunmehr hat der Koalitionsausschuss beschlossen für einen Teil der produzierenden Unternehmen die Stromsteuer dauerhaft zu senken. Das ist ein erster Erfolg. Dennoch fordern wir natürlich die Entlastung für alle Unternehmen und auch für die Verbraucher. Hier bleiben wir dran.  

Abschaffung der Bonpflicht im Koalitionsvertrag 

Nach der vorgezogenen Bundestagswahl standen die Verhandlungen zum Koalitionsvertrag im Vordergrund. Auch hier haben Forderungen des BdSt Eingang gefunden. So möchte die Koalition für Unternehmen bis 100.000 Euro die aktive Herausgabe eines Bons bei elektronischen Kassen streichen. Bereist nach der Einführung haben wir immer wieder klargemacht, dass diese aktive Bonpflicht aufwändig und teuer ist. Insofern begrüßen wir die Entlastung für kleine Unternehmen und warten auf die endgültige Umsetzung.

Bürokratieabbau im Koalitionsvertrag 

Eine langjährige Forderung des BdSt ist der Bürokratieabbau. Hier stellen wir regelmäßig Vorschläge in einer Broschüre zusammen. Auch Teile dieser Forderungen finden sich im Koalitionsvertrag wieder: Steuervereinfachung durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen, Prüfung zur Einführung einer Arbeitstagepauschale, in der Werbungskosten für Arbeitnehmer zusammengefasst werden können, Vereinfachung der Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner durch Entlastung von Erklärungspflichten. Bei jedem steuerrelevanten Gesetzgebungsverfahren soll auf Vereinfachung und Digitalisierbarkeit geachtet werden. Für einfache Steuerfälle sollen vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen sukzessive ausgeweitet werden. Ziel ist es auch, Körperschaften und Personen-gesellschaften sukzessive auf die Selbstveranlagung umzustellen. Wir unterstützen natürlich diese Vorhaben und fordern weitere Anstrengungen beim Bürokratieabbau.  

Keine Steuererhöhungen im Koalitionsvertrag  

Der Wahlkampf war geprägt von Themen wie höhere Einkommen- und Erbschaftsteuer und eine Wiederbelebung der Vermögensteuer. Wir haben immer wieder aufgezeigt, welche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort höhere Steuern hätten. Immer wieder haben wir klar gemacht, es gibt kein Einnahmenproblem. Daher ist es ein Erfolg, dass im Koalitionsvertrag sich diese Themen nicht wiederfinden, auch wenn keine klare Absage erteilt wurde.  

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V.

BdSt-Appell bei Grundsteuer-Kleinstbeträgen erfolgreich 

Die Frage, ob im Rahmen der Grundsteuer anfallende Kleinstbeträge überhaupt eingezogen werden müssen, blieb lange unbeantwortet. Auf diesen Missstand hatte der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Landesfinanzministerium wie Kommunen wiederholt hingewiesen und dessen rechtliche Klärung gefordert. Anlass war unter anderem das Vorgehen der Stadt Stuttgart, die Grundsteuerbeträge von wenigen Cent erhoben hatte – mit Verweis darauf, dass ihr rechtlich kein Spielraum bleibe. Nun sorgte eine Gesprächsrunde mit mehreren beteiligten Ministerien und Verbänden für Klarheit in dieser Frage. Demnach erlaube es die Abgabenordnung, auf die das Landesgrundsteuergesetz verweist, den Kommunen ausdrücklich bei wirtschaftlicher Unverhältnis-mäßigkeit von einer Erhebung abzusehen. Konkret: Wenn der Aufwand von Festsetzung und Einziehung außer Verhältnis zum erwarteten Betrag steht, kann die Kommune auf dessen Erhebung verzichten. 

BdSt-Forderungen zur Grundsteuer finden politisch Gehör 

Bei seinen regelmäßigen Zusammenkünften mit Partei-Vertretern der Landtagsfraktionen legt der BdSt Baden-Württemberg regelmäßig auch seine Sicht der Dinge rund um das Thema Grundsteuer dar. Bei einem Austausch mit der CDU-Landtagsfraktion brachte unser Landesverband die Forderung nach Anpassungen bei der Grundsteuer und legte dar, wie die gröbsten Verwerfungen bei der Landesgrundsteuer abgemildert werden könnten. So forderten wir, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, gesplittete Hebesätze für Gewerbe und Wohnen einzuführen, die Besonderheiten eines Grundstücks bei der Festlegung des Grundsteuerwertes zu berücksichtigen und eine Härteklausel für durch die Grundsteuer besonders belastete Bürger einzuführen.  Dieser Appell scheint in höchsten politischen Kreisen durchaus Gehör zu finden. Denn in Form eines Schreibens an Ministerpräsident Winfried Kretschmann forderte der CDU-Fraktionschef Manuel Hagel dazu auf, separate Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu ermöglichen, um Belastungsverschiebungen zulasten von Wohngebäuden zu minimieren. Zudem forderte Hagel, dass man bei sogenannten Mischgrundstücken, die zum Teil Nutzungseinschränkungen bis hin zu Bauverboten haben und trotzdem oft mit einem einheitlich hohen Bodenrichtwert eingestuft wurden, eine kurzfristige Neubewertung erreichen müsse. Daher sollten die Gutachterausschüsse die von ihnen ermittelten Bodenrichtwerte für alle Grundstücke nochmals überprüfen und diese erforderlichenfalls anpassen. Um besonders ungerechte Härten zu vermeiden, solle außerdem laut dem CDU-Fraktionschef den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden. 

BdSt-Umfrage zur Grundsteuer erreicht hohe Medienpräsenz 

Eine zu Beginn des Jahres veröffentlichte Umfrage des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg unter den 100 größten Kommunen des Landes hinsichtlich der Belastungsverschiebungen bei der Grundsteuer wurde von zahlreichen Medien aufgegriffen und veröffentlicht. Von Beginn hatte unser Landesverband im Zuge der kritischen Begleitung der Grundsteuerreform prognostiziert, dass es hier im Land zu Belastungsverschiebungen weg vom Gewerbe hin zum Wohnen kommen wird, die in manchen Kommunen recht deutlich ausfallen dürften. Diese Prognosen konnten jetzt schwarz auf weiß belegt werden. Die Ende 2024 getätigte Umfrage brachte auch ans Licht, dass 98 der 100 größten Kommunen im Land ihre ab 2025 geltenden Hebesätze bereits beschlossen hatten. Von diesen Kommunen wählten 72 einen Hebesatz im aufkommensneutralen Bereich. Vier beschlossen einen Hebesatz, der zu einem insgesamt niedrigeren Grundsteueraufkommen führt. Allerdings entschieden sich gleich 22 Kommunen für einen Hebesatz, der oberhalb des aufkommensneutralen Korridors liegt. Auch diesen Sachverhalt griffen viele Medien auf.  

BdSt-Kritik an Wurzacher Turmbau wirkt nachhaltig 

Noch im Mai 2024 sprach sich der Bad Wurzacher Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit für den millionenschweren Bau eines Aussichtsturmes in der Allgäu-Kommune aus. Der Bund der Steuerzahler warnte anschließend in seinem im Oktober des vergangenen Jahres erschienenen Schwarzbuch 2024/25 vor einer drohenden Verschwendung bei diesem Projekt. Über die BdSt-Warnungen berichtete auch die lokale Presse ausführlich. Da eine örtliche Bürgerinitiative, die sich gegen den Turmbau aussprach, für ein Bürgerbegehren rund 4.000 Unterschriften sammelte, kam es im Februar 2025 „zum Schwur“. Das Ergebnis dieser Abstimmung war eindeutig: 68 Prozent der Stimmen sprachen sich gegen den Aussichtsturm aus. Erfreulicherweise konnten somit rund vier Millionen Euro durch den Verzicht auf den Turmbau im Wurzacher Ried eingespart werden. Die Kritik im vergangenen Schwarzbuch hat hier offenbar einen Stein ins Rollen gebracht. 

BdSt-Forderung nach Beschleunigung der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen wirkt 

Rund 1.000 Euro im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Da trifft es sich gut, dass die baden-württembergischen Steuerzahler im vergangenen Jahr deutlich kürzer auf eine Rückerstattung warten mussten als im Jahr zuvor. Waren es 2023 noch 54 Tage gewesen, konnte die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen im Jahr 2024 für den Veranlagungszeitraum 2023 auf 41 Tage verkürzt werden. Dies geht aus den Zahlen hervor, die das baden-württembergische Finanzministerium dem BdSt auf Anfrage mitteilte. Der BdSt, der aufgrund der langen Bearbeitungszeiten in den Vorjahren immer wieder eine Verkürzung jener gefordert hatte, bezeichnete diese Entwicklung aus Sicht der Steuerzahler als sehr erfreulich.  

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Bayern e. V.

Errichtung eines „Kernweges“ von Burgthann nach Pattenhofen ad acta gelegt 

Die Gemeinde Burgthann im Landkreis Nürnberger Land beabsichtigte im Rahmen eines „Infrastrukturkonzeptes“ einen sog. „Kernweg“, d. h. eine asphaltierte Straße durch ein Waldstück von Burgthann nach Pattenhofen zu errichten. An Kosten waren hierfür 1,2 Mio. € veranschlagt. Dieses Vorhaben war in der Bevölkerung umstritten. 

Verbandserfolg: Das fragwürdige Projekt wurde schließlich vom Gemeinderat Burgthann abgelehnt. Die Nachfrage des Bundes der Steuerzahler hatte Erfolg. 

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.

Bad Münder: Verzicht auf fragwürdiges Digitalprojekt 

In mehreren Ortsteilen von Bad Münder beabsichtigte die Stadtpolitik, mithilfe von Bundesmitteln aus dem Förderprogramm „Smart Cities“ drei digitale Infostelen zu errichten. Auf diesen sollten Informationen der Stadtverwaltung und des Landkreises angezeigt werden – etwa zu Veranstaltungen oder touristischen Angeboten. Für Anschaffung und Betrieb der Stelen wurden Kosten von rd. 240.000 Euro kalkuliert. 

Wegen der hohen Kosten und des immensen Umsetzungsaufwands sprach sich der Bürgermeister schon früh gegen die Stelen aus und warb daher für eine Einstellung des Digitalprojekts bei der Stadtpolitik. Zunächst vergebens. Erst als der Bund der Steuerzahler öffentlich das äußerst geringe Preis-Leistungs-Verhältnis sowie den kleinen Kreis potenzieller Nutzer kritisierte, kam es zu einem „Ruck“ und der städtische Verwaltungsausschuss kippte das Infostelen-Projekt. 

Lüneburg: Einführung einer Verpackungssteuer abgelehnt 

Im Januar 2025 machte das Bundesverfassungsgericht den Weg für Kommunen frei, nach dem Vorbild Tübingens eine Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchssteuer  zu erheben. Infolge stand die Ver-packungssteuer in vielen Städten und Gemeinden auf der Tagesordnung – so auch in Lüneburg. 

Bevor es zu ersten Vorberatungen im städtischen Umweltausschuss kam, schaltete sich auch der Bund der Steuerzahler in die Debatte ein und positionierte sich klar gegen die Verpackungssteuer. Denn die Einführung und laufende Erhebung der Steuer würden signifikante bürokratische und personelle Kapazitäten binden – sowohl in der Verwaltung als auch bei den hiesigen Gastronomiebetrieben.

In Lüneburg bildete sich eine breite Front gegen die Einführung einer Verpackungssteuer, sodass letztlich der Stadtrat das Ansinnen mehrheitlich ablehnte. 

Erfreulich: Keine einzige Kommune in Niedersachsen führte bisher die Verpackungssteuer ein. 

Delmenhorst: Verzicht auf teure Co-Working-Space-Erweiterung 

Im Rahmen eines aus EU-Geldern gespeisten Förderprogramms plante die Stadt Delmenhorst die Erweiterung eines Co-Working-Spaces für 750.000 Euro. Das Problem: Nach zweijährigem Testbetrieb – ebenfalls über öffentliche Gelder finanziert – wies der Co-Working-Space gravierende Probleme auf: fehlende Wirtschaftlichkeit, Mieteneinnahmen und Nutzernachfrage weit unter den Erwartungen sowie hohe laufende Kosten. Die Verwaltung regte daher an, das Ausbauprojekt kritisch zu hinterfragen. Die Stadtpolitik zeigte sich davon unbeeindruckt und winkte das Projekt diskussionslos durch. 

Der Bund der Steuerzahler nahm die Entscheidung zum Anlass, um nachdrücklich von einem Ausbau abzuraten. Denn wenn die Auslastung und der wirtschaftliche Betrieb schon bei der bisherigen Größe die gesetzten Ziele meilenweit verfehlen, warum sollte ein Ausbau Besserung geloben. Die hohen wiederkehrenden Belastungen durch Betriebs- und Personalkosten würden nur nochmals steigen. Die Kritik scheint gewirkt zu haben: Aufgrund mangelnder Perspektive beerdigte die Stadt den teuren Ausbauplan. 

LK Celle: Steuerzahlerschützende Sicherheitsleistung bei Wildpark 

Der private Filmtierpark Eschede stellte Ende 2023 wegen Insolvenz den Betrieb ein. Zahlreiche Tiere mussten daraufhin vom Landkreis Celle versorgt werden. Insbesondere zwei Löwen und drei Tiger erwiesen sich für die Stadt als schwer vermittelbar, so dass der Landkreis für die Versorgung und Weitervermittlung der Tiere auf Kosten von ca. 1,3 Mio. Euro sitzen blieb. Der Landkreis selbst hätte dies aber proaktiv verhindern können, wenn er die Zoogenehmigung des Filmtierparks nach Ausführungen des Bundesnaturschutzgesetzes an eine „Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Auflösung des Zoos“ geknüpft hätte. Erst Recherchen des Bundes der Steuerzahler deckten dieses Versäumnis auf.  

Dennoch scheint der Landkreis aus den BdSt-Recherchen gelernt zu haben. Denn ein ebenfalls im Landkreis befindlicher Wildpark wurde kurz nach Bekanntwerden des Versäumnisses dazu verpflichtet, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen – eben für den Fall, falls der Privatzoo irgendwann schließen muss.  

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.

Der BdSt NRW deckt auf: Kommunale Verpackungssteuer verringert Müllmenge nicht. Sie füllt die Stadtkasse 

Tübingen war der Vorreiter, jetzt wollen NRW-Kommunen folgen: Städte wie Köln oder Oberhausen planen die Einführung einer Verpackungssteuer. Damit will man die Müllmenge durch achtlos weggeworfene Einweg-Verpackungen reduzieren. Doch das funktioniert nicht. Der Bund der Steuerzahler NRW protestierte und wies öffentlich auf eine wissenschaftliche Untersuchung der Universität Tübingen hin, dass eine örtliche Verpackungssteuer die Einwegmüllmenge nicht entscheidend reduziere. Dafür steigen die Stadteinnahmen. Eine viel beachtete Allianz aus IHK NRW, DEHOGA NRW, dem Handelsverband NRW, unternehmer nrw und dem HANDWERK.NRW stehen dem BdSt NRW als Unterstützer zur Seite. Das Anliegen: Verständnis dafür zu schaffen, dass eine Verpackungssteuer teuer, aufwendig und ökologisch fragwürdig ist. Vor allem wird sie kleine Betriebe und Menschen mit geringem Einkommen überdurchschnittlich hart treffen. Aus diesen Gründen braucht NRW diese Steuer nicht. 

NRW-Landtag folgt BdSt und beschließt den Einstieg in die Entschuldung der Kommunen 

Die NRW-Kommunen sind bekanntlich hoch verschuldet. Allein mit rund 21 Milliarden Euro stehen die Kommunen mit sogenannten „Kassenkrediten“ bei den Banken in der Kreide. Diese Kredite sind mit den Dispos der privaten Wirtschaft vergleichbar. Und in den letzten Jahren sind diese „Kommunaldispos“ regelmäßig gestiegen und verschlingen Zinsen. Dieses Geld fehlt an anderen Stellen im Etat, etwa bei den Investitionen. Seit langem weist der BdSt NRW auf dieses Problem hin. Jetzt hat der Landtag endlich den Einstieg in die Entschuldung der Kommunen beschlossen. In den nächsten 30 Jahren übernimmt das Land jährlich 250 Millionen Euro, insgesamt also 7,5 Milliarden Euro, der kommunalen Altschulden. Der Schuldenberg der Kommunen wird also langsam abgetragen und die Städte und Gemeinden sparen Zinsen. Gut so. Damit folgt das Land dem BdSt NRW. Doch ein Wehrmutstropfen bleibt: Es fehlt das Verbot, wie in der Vergangenheit üblich, zukünftig wieder kommunale Dispos längerfristig aufzunehmen. 

NRW-Landtag folgt BdSt und reduziert bürokratische Förderprogramme 

Nach einer Landtagsanhörung, an der auch der BdSt NRW als Sachkundiger geladen war, wurde bekannt, dass das Land NRW insbesondere kleinteilige und bürokratielastige Förderprogramme abschaffen will. Im Landtag wies der Verband darauf hin, dass sich mehrere Tausende Verwaltungsangehörige mit den Förderprogrammen beschäftigten. Das soll sich zukünftig ändern.

Denn der Aufwand, der rund um die Förderpraxis entsteht, ist für viele Kommunen kaum noch zu stemmen – und für Steuerzahler schlicht zu teuer. 

Der BdSt deckt auf: Jeder fünfte Grundsteuerbescheid ist falsch – BdSt-Mitglieder bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide besonders erfolgreich 

Anfang des Jahres 2025 erhielten Haus- und Wohnungseigentümer in Nordrhein-Westfalen flächendeckend neue Grundsteuerbescheide. Nach Erkenntnissen des BdSt waren aber gut 20 Prozent dieser Steuerbescheide fehlerhaft. Nicht immer haben die Finanzämter diese Fehler sofort korrigiert. Viele reagierten erst, als BdSt-Mitglieder kompetente Hinweise vom BdSt NRW erhalten haben. In einzelnen Fällen wurden die neuen Grundsteuerwerte um über 90 Prozent reduziert. Auch in Gerichtsverfahren waren BdSt-Mitglieder regelmäßig erfolgreich. Ihre neue Grundsteuerlast wurde regelmäßig deutlich reduziert. 

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e. V.

Übergangsgelder für Ex-Minister werden beschnitten (Juli 2025) 

Beständiges Bohren lohnt sich eben doch: Seit Juli 2024 machte sich der BdSt Rheinland-Pfalz in der Politik und Öffentlichkeit wiederholt dafür stark, die zu großzügigen Landesregelungen für Übergangsgelder zugunsten von Ex-Ministern anzupassen. Scheidet ein Minister aus seinem Amt aus, darf er sich nicht nur auf ein zukünftiges Ruhegehalt freuen. Befristet gibt es im Anschluss sofort ein Übergangs-geld. Im Bund und in den meisten Bundesländern gibt es das bis zu zwei Jahre lang, Rheinland-Pfalz gönnt seinen Ex-Ministern jedoch noch ein drittes Jahr. Es entspricht in den ersten drei Monaten dem Amtsgehalt zzgl. ggf. Familienzuschlag in voller Höhe, für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge. Der BdSt setzte sich daher dafür ein, diese teure Unverhältnismäßigkeit zu beenden. 

Die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz wollte zuerst nichts davon wissen, aber zumindest die CDU-Opposition machte sich das Thema verspätet zu eigen und brachte im Mai 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform ein, der das Übergangsgeld von maximal drei auf zwei Jahre reduziert und zudem eine 18-monatige Karenzzeit einführt. Der BdSt unterstützte dieses Ansinnen. 

Im Juli 2025 passierte dann, was sonst selten passiert – die unter Druck geratene Regierungskoalition stimmte dem Oppositionsvorschlag zu. Einziger Wermutstropfen: Die Reform gilt nicht rückwirkend für bestehende Fälle, sondern zukunftsgerichtet. Dessen unabhängig bleibt es ein schöner Erfolg für die Steuerzahler. 

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V.

Strafanzeige wegen Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern 

Bereits im Oktober 2023 hat unser Landesverband Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen des Verdachts der Veruntreuung von Steuergeld nach § 266 Strafgesetzbuch durch die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt gestellt. Dabei geht es um die Zahlung von sogenannten Funktionszulagen, welche die CDU-Fraktion als einzige Fraktion noch bis zum 1. Halbjahr 2025 für die Ausübung von bestimmten parlamentarischen Funktionen aus Fraktionsmitteln geleistet hat.

Mit dem Gesetz zur Parlamentsreform 2020 wurden im Abgeordnetengesetz die Regelungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Entschädigungen für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen geändert. Demnach erhalten nur der Landtagspräsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer zusätzliche Entschädigungen für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen. Durch Artikel 2 wurde in § 6 des Abgeordneten-gesetzes geregelt, dass über die dort genannten zusätzlichen Entschädigungen „hinausgehende Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen“ unzulässig sind. Trotzdem leistete die CDU-Fraktion allein in den Jahren 2021 bis 2023 noch Zahlungen in Höhe von rund 176.000 Euro für „Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion“. Im Jahr 2021 hatten auch noch die AfD-Fraktion und die SPD-Fraktion in der Rechnungslegung zusätzliche Zahlungen ausgewiesen.  

Nachdem die Staatsanwaltschaft Magdeburg zunächst das Verfahren eingestellt hatte, legte unser Landesverband im Jahr 2024 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein. Dies hatte Erfolg. So musste die Staatsanwaltschaft Magdeburg erneut in die Prüfung zur eventuellen Veruntreuung von Steuergeldern einsteigen. Dies führte am 1. Juli 2025 zu einer Durchsuchung der Geschäfts- und Verwaltungszimmer bei den Fraktionen von CDU, AfD und SPD im Magdeburger Landtag.  

Anschließend hat auch die CDU-Fraktion nach eigenen Angaben die zusätzlichen Zahlungen vorerst eingestellt.  

Unser Landesverband begrüßt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg jetzt offensichtlich ganz tief in den Vorgang eingestiegen ist. Unabhängig davon hat unser Landesverband erneut eine Verschärfung der Gesetze zur Eindämmung von Steuergeldverschwendung gefordert. 

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V.

Teure Spenden-Plattform wird eingestellt 

In zehn Jahren hat die Spendenplattform „wir-bewegen .sh“ mehr als 1,2 Millionen Euro gekostet, um knapp 2,2 Millionen Euro an Spenden einzusammeln. Zum Jahresende 2025 wird das Spendenportal eingestellt. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hatte die Investitionsbank damit beauftragt, die Plattform zu betreiben, um gemeinnützige Initiativen und Spender im Internet zusammen-zubringen. Zwar konnten knapp 2,2 Millionen Euro für rund 700 geförderte Projekte eingesammelt werden, die Kosten dafür betrugen aber beachtliche 1,215 Millionen Euro. Wir hatten bereits in unserem Schwarzbuch 2017/18 die hohen Kosten kritisiert und gefordert, das Projekt einzustellen, wenn es kein besseres Kosten-Nutzenverhältnis erreicht. Diese Forderung wird jetzt erfüllt.

Gemeinden in Schleswig-Holstein erhalten über die Hälfte des Sondervermögens 

Die schwarz-rote Koalition in Berlin hat ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro für wichtige Zukunftsinvestitionen aufgelegt. 100 Milliarden Euro aus diesem Paket erhalten die Länder. Auf Schleswig-Holstein entfallen in den nächsten zwölf Jahren jährlich 288 Millionen Euro aus dem schuldenfinanzierten Bundestopf. Wir hatten gefordert, dass mehr als die Hälfte dieser Summe an die Kommunen im Land weitergeleitet werden müsse, da sie regelmäßig die höchsten Investitionen zu schultern haben und die Infrastruktur von Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrhäusern, öffentlichem Nahverkehr, Straßen und Radwegen dringend verbessert werden muss. Diese Forderung wurde jetzt erfüllt! Land und Kommunen in Schleswig-Holstein haben sich darauf geeinigt, dass 62,5 Prozent der Investitionsmittel an Städte und Gemeinden weitergereicht werden. Das sind in den nächsten zwölf Jahren jeweils rund 180 Millionen Euro im Jahr, die unmittelbar den Einwohnern vor Ort zugutekommen. 

Gericht bestätigt unsere Rechtsauffassung zu Notkrediten 

Am 15. April 2025 hat das Landesverfassungsgericht den schleswig-holsteinischen Landeshaushalt 2024 rückwirkend für nichtig erklärt. Die zur Finanzierung eingeplanten Notkredite seien unzureichend begründet und weder in ihrer Zweckbindung noch in ihrer Höhe gerechtfertigt. Damit bestätigt die Entscheidung im vollen Umfang die Rechtsauffassung des Bundes der Steuerzahler, der bereits bei der Haushaltsaufstellung vor diesen Finanzierungstricks gewarnt hatte. Unmittelbare Auswirkungen hat das Urteil auch auf den laufenden Haushalt 2025, der ebenfalls Notkredite enthielt, die jetzt nicht ausgegeben werden dürfen. 

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