Erfolge des Bundes der Steuerzahler 2024 2. Jahreshälfte
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.
Karlsruhe bestätigt Fairp(l)ay im Profifußball
BdSt wertet Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Erfolg für alle Steuerzahler / Verband favorisiert Fondslösung statt Gebührenmodell.
Nach einem Jahrzehnt juristischer Scharmützel hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2025 für Klarheit gesorgt: Die Beteiligung von Profifußballclubs an erhöhten Polizeikosten zur Sicherung von Hochrisikospielen ist rechtens und mit dem Grundgesetz vereinbar. Ein Erfolg für alle Steuerzahler und für den BdSt, der auch bei der mündlichen Verhandlung im April 2024 dabei war!
Seit Jahren plädiert der Bund der Steuerzahler mit Blick auf sogenannte Hochrisikospiele für eine Fondslösung im Profifußball – dieser Fonds sollte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) als Organisatorin und Vermarkterin des deutschen Profifußballs zusammen mit den 36 Clubs der beiden Bundesligen gespeist werden.
Tarifentlastungen 2025 und 2026 beschlossen
Frühzeitig haben wir uns für die entsprechende Tarifanpassung und Rechtsverschiebung im Einkommensteuertarif für die Jahre 2025 und 2026 eingesetzt. Unseren eigenen Tarifvorschlag haben wir hierfür regelmäßig mit Abgeordneten des Finanzausschusses diskutiert und Berechnungen, die die Verschiebungen und Entlastungen darstellen, den Medien präsentiert. Mitte des Jahres 2024 wurde vom BMF erfreulicherweise im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes die Anpassung und Rechtsverschiebung des Tarifes 2025 und 2026 vorgeschlagen. Leider war sich die Ampel bezüglich der an sich zwingenden und nicht diskutierbaren Anpassungen nicht einig und so startete erneut die Diskussion über die Notwendigkeit vor allem der Rechtsverschiebung im Tarif und dem damit erfolgenden Abbau der kalten Progression von Neuem. In vielen Interviews hat die Bundes-geschäftsstelle dargelegt, dass es sich hierbei um keine Entlastung und schon gar kein Geschenk an die Steuerzahler handelte. Vielmehr gebietet die steigende Inflation die Anpassung, weil der Staat ansonsten zum Gewinner aufgrund steigender Steuern wird. Die Unterlassung der tariflichen Anpassung ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Diesen Effekt und unsere damit verbundene Kritik an der immer wieder aufkommenden Diskussion haben wir als Sachverständige in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Steuerfortentwicklungsgesetz am 7. Oktober 2024 deutlich hervorgehoben. Zudem forderten wir hier wiederholt die Einführung eines Tarifs auf Rädern, sodass die Anpassung automatisch erfolgt. Die ständig wiederkehrende Diskussion ist unnötig und hindert die Entscheidungsfindung bei anderen wichtigen steuerpolitischen Themen.
Zudem finden sich in anderen Bereichen Mechanismen, die die automatische Anpassung von Werten an steigende Löhne oder Lebenserhaltungskosten sichern, wie bei den Diäten oder den Beitragsbemessungs-grenzen. Daher ist und bleibt unsere Forderung, dass eine automatische Anpassung beim Grund-freibetrag und den restlichen Tarifstufen im Einkommensteuergesetz zwingend notwendig ist. Schlussendlich wurde die Tarifanpassung für 2025 und 2026 trotz Ampelbruch und-krach noch vor dem Jahreswechsel beschlossen. So konnten vor allem Arbeitnehmer bereits ab der Januarabrechnung von Anpassungen profitieren, auch wenn die Gehaltsabrechnungen rückgerechnet werden mussten.
Diskussionen um weitere steuerliche Entlastungen
Mit dem eigentlich Steuerfortentwicklungsgesetz wurden noch weitere Anpassungen vorgeschlagen, die dann aber dem Koalitionsbruch zum Opfer fielen. Übrig blieben aber zumindest die Tarif-anpassungen und Anhebungen bei Kinderfreibetrag und Kindergeld. Aber es wurden Vorschläge diskutiert, die auch vom Bund der Steuerzahler in vielen Gesprächen vorgetragen wurden. Bei der Umstellung der Steuerklassen III/V auf das Faktorverfahren bei der Steuerklasse IV haben wir im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens immer betont, dass der Wechsel so unbürokratisch wie möglich und am besten digital erfolgen muss. Die betroffenen Ehepartner sollten nicht separat Anträge stellen müssen, wenn diese die Steuerklassen III/V gewählt haben. Erfreulich ist daher, dass im Gesetzentwurf vorgeschlagen wurde, dass der neue Faktor aus den vorhandenen Daten der Finanzverwaltung berechnet werden sollte. Unsere Ideen wurden somit aufgegriffen.
Auch die vom BdSt geforderten Ausweitungen bei der degressiven Abschreibung und die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden erneut diskutiert. So empfahlen die Ausschüsse des Bundesrates erneut, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro anzuheben. Auch hier wurde erneut eine langjährige Forderung des BdSt unterstützt. Auch gegen die geplante Einführung einer Mitteilungs-pflicht für nationale Steuergestaltungen haben wir uns in der Anhörung vom Finanzausschuss deutlich ausgesprochen. Schlussendlich wurden diese Änderungen alle nicht beschlossen, weil eine Einigung nach dem Ampelbruch nicht mehr möglich war. Wir werden aber auch in zukünftigen Gesetzgebungs-verfahren unsere Argumente wieder vortragen.
Anpassungen von weiteren Freibeträgen erreicht
Eine stetige Forderung vom Bund der Steuerzahler ist die Anpassung von Pauschalen und Freibeträgen im Steuerrecht. Auch hier sollte es einen Mechanismus geben, der mit den steigenden Preisen und steigender Inflation eine automatische Anpassung der Beträge vorsieht. Einige Beträge sind seit Jahren nicht angepasst. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 sowie des Steuerfortentwicklungsgesetzes haben wir unsere Berechnungen aktualisiert und erneut mit Abgeordneten und Vertretern des BMF diskutiert. Auch beim Jahressteuergesetz 2024 waren wir als Sachverständige in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages geladen und haben unsere Einschätzungen zu den Vorschlägen abgegeben. Mit Erfolg. So wurden erneut einige Pauschalen angehoben, z. B. der Maximalbetrag für den Abzug von Kinderbetreuungskosten und der Erbfallkostenpauschbetrag (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG).
Verrechnung von Verlusten bei Kapitaleinkünften verbessert
Ein Thema, welches wir immer wieder in die Diskussion gebracht haben, ist die Beschränkung des Verlustabzuges bei Kapitaleinkünften. Mittlerweile sind mehrere Verfahren beim Bundesverfassungs-gericht anhängig. Umso erfreulicher, dass die damalige Bundesregierung inkl. Bundestag ein Einsehen hatte, bevor es vermutlich zu einem positiven Urteil für die Steuerzahler gekommen wäre. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde der Forderung nachgekommen, Verlustbeschränkungen bei den Kapitaleinkünften – hier bei den Termingeschäften – zu streichen. Aus unserer Sicht ein längst überfälliger und richtiger Schritt.
Bildungsleistungen im Umsatzsteuerrecht nachgebessert
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wollte die Finanzverwaltung die Umsatzsteuerpflicht bei Bildungs-leistungen ausweiten. Auch hiergegen haben wir uns mit Erfolg ausgesprochen. Die Besteuerung wurde erst einmal nur so angepasst, wie es das EU-Recht verlangt. Weitere Anpassungen darüber hinaus unterblieben und sollen zunächst weiter diskutiert und evaluiert werden.
Bürokratieentlastung erreicht
Auch beim Bürokratieabbau hat sich der Bundesverband erfolgreich eingesetzt. Im Rahmen des beschlossenen Bürokratieentlastungsgesetzes IV sind Vorschläge von uns zum Bürokratieabbau übernommen und beschlossen worden. Bürokratieabbau ist ein Dauerthema. Der BdSt schlägt hier regelmäßig Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie im Steuerrecht vor. Im Herbst 2024 wurde erfreulicherweise das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, der auch Vorschläge des BdSt enthielt. So wurden die Aufbewahrungsfristen von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Wir haben zwar eine Verkürzung auf 5 Jahre gefordert, aber dieser Schritt ist besser als keiner. Die Diskussion um die Verkürzung der Fristen war sehr gespalten.
Es gab Stimmen, die in der Verkürzung einen Vorschub für die Steuerhinterziehung sahen. Hier haben wir uns in den Medien und Anfragen immer dagegen geäußert. In erster Linie werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen finanziell entlastet, wenn Unterlagen nicht mehr so lange in Regalen und Kellerräumen aufbewahrt werden müssen. Die digitale Aufbewahrung der Unterlagen hat gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen noch nicht den Einzug gehalten. Insofern haben wir uns immer dahingehend geäußert, dass natürlich Steuerhinterziehung bekämpft und ermittelt werden muss, dies aber zeitnah und nicht auf dem Rücken aller steuerehrlichen Unternehmen.
Der Bundesrat hat ebenfalls die Forderung aufgenommen, die Grenze für die Kleinbetragsrechnung in der Umsatzsteuer auf 400 Euro anzuheben. Die Anhebung der Grenze kann gerade im Bargeldgeschäft zum Bürokratieabbau beitragen. Weiterer Gesichtspunkt ist, dass beim Empfänger der Leistung der Vorsteuerabzug erleichtert wird. Die Prüfungspflicht der Rechnungsvorgaben für den Vorsteuerabzug entfiele damit. Die Bundesregierung ist dem zwar noch nicht gefolgt, aber die Diskussion ist erneut erfolgreich angestoßen.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen § 35c
Die neue Musterbescheinigung, die die Finanzverwaltung erneut veröffentlicht hat, ist nun digital ausfüllbar, das hatte der BdSt zuvor lange gefordert. Steuerzahler können nun die Bescheinigung im Dokument ausfüllen. Dies hatte der BdSt bereits zuvor seinen Mitgliedern mit einem eigenen Musterbrief ermöglicht.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V.
BdSt-Kritik an Opernsanierung verhallt nicht ungehört
Der Landesverband Baden-Württemberg hat seine Befürchtungen bezüglich eines ausufernden Zeitplans inklusive steigender Kosten bei der Sanierung der Stuttgarter Oper in den letzten Jahren wiederholt zum Ausdruck gebracht. Seit vergangenem Herbst gibt es neue Informationen. Weil die Bauzeit bei der Interimsoper um vier Jahre verlängert wird, geht der erste Vorhang in der sanierten Staatsoper voraussichtlich erst im Jahr 2042 auf. Verbunden sein dürfte diese Verzögerung auch mit weiter steigenden Kosten, Experten gehen mittlerweile von bis zu zwei Milliarden Euro aus. Die angesichts der Entwicklungen medial erneuerte deutliche Kritik des BdSt Baden-Württemberg beim Thema Oper verhallte nicht ungehört. So werden die Stimmen aus der Landespolitik, das Opern-Projekt – wie vom BdSt gefordert – in vielen Punkten noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, mittlerweile immer lauter.
Transparenzregister zeigt Wirkung
Laut einer Umfrage des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes haben bis Ende 2024 98 der 100 größten Kommunen in BaWü ihre ab 2025 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer B beschlossen. Von diesen Kommunen haben immerhin 72 einen Hebesatz im aufkommensneutralen Bereich gewählt. Vier wählten einen Hebesatz, der zu einem insgesamt niedrigeren Grundsteuer-aufkommen führt. Grund dafür, dass mehr als drei Viertel der größten Kommunen im Land die Reform nicht für eine Erhöhung der Grundsteuereinnahmen genutzt haben, dürfte gewesen sein, dass mit Hilfe des von der Finanzverwaltung für alle Kommunen offengelegten Transparenzregisters der Druck auf die Städte erhöht war, einen aufkommensneutralen Hebesatz festzulegen. Die Einführung eines Transparenzregisters hatte unser Landesverband über viele Monate vehement gefordert.
Teure Radstationen auf dem Rückzug
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg berichtete in einer der letzten Ausgaben des Schwarzbuches über einen kostspieligen Radverleih in der Region Stuttgart und warnte davor, dass dieses Modell nicht zum teuren Zuschussgeschäft werden darf. Nachdem die Ausleihen in vielen Kommunen in den vergangenen Jahren zu wünschen übrig ließen, stiegen immer mehr Städte und Kommunen aus dem Radverleih aus. Dieser Trend hielt auch im Jahr 2024 an: So wurde vermeldet, dass die Städte Holzgerlingen und Sachsenheim die Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Verleihsystems – einer Tochter der Deutschen Bahn - beenden wollen.
Der BdSt in der Entlastungsallianz Baden-Württemberg
Im Bestreben, das Land Baden-Württemberg durch spürbare Entbürokratisierung und Verein-fachungen als Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten, wurde unter Koordination des Staats-ministeriums 2023 die „Entlastungsallianz Baden-Württemberg“ gegründet. Aufgrund ihrer steuer-lichen Expertise wurde die stellvertretende BdSt-Landesvorsitzende Andrea Schmid-Förster vom Handwerk BW, einer der Gründungsverbände der Allianz, zur Mitarbeit in der „Arbeitsgruppe Steuerrecht“ eingeladen. Im Herbst 2024 wurden die in der „Arbeitsgruppe Steuerrecht“ erarbeiteten Entlastungsvorschläge im Rahmen einer Bundesratsinitiative in das Gesetzgebungsverfahren ein-gebracht.
Medial präsent mit Schwarzbuch und Grundsteuer
Der BdSt-Landesverband Baden-Württemberg war auch im 2. Halbjahr 2024 ein Teil der öffentlichen Meinungsbildung. Beleg dafür ist seine regelmäßige Präsenz in den verschiedensten Medien. Top-Thema dabei war dabei neben der ausführlichen Berichterstattung über die baden-württembergischen Verschwendungsfälle im Schwarzbuch 2024/2025 die Einschätzungen der BdSt-Experten in Bezug auf die neuesten Entwicklungen rund um das baden-württembergische Aufreger-Thema Landesgrund-steuer. Der hierbei entstandene mediale Druck scheint auch für ein Umdenken bei mehreren Landespolitikern in Sachen Grundsteuer zu sorgen. Zumindest zeichnete sich diese Entwicklung Ende 2024 ab.
Hohes Interesse am BdSt-Angebot zur eRechnung
Das neu in das Programm aufgenommene Webinar „Alles zur eRechnung“ stieß bei den Mitgliedern auf größtes Interesse. So nahmen bei den angebotenen Online-Seminaren zu diesem Thema bis zu 600 Zuhörer teil. Auch die zahlreichen Rückmeldungen im Anschluss an das Webinar waren höchst positiv. Der allgemeine Tenor: Das Thema eRechnung betrifft viele Mitglieder. Gut, dass mit dem Bund der Steuerzahler jemand fundierte Informationen bereithält und für Klarheit sorgt.
Sinkende Bearbeitungszeiten bei der Einkommensteuererklärung
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungszeiten der Finanzämter im Land für die Einkommensteuererklärungen in jüngster Vergangenheit deutlich zu hoch waren. Im deutschlandweiten Vergleich belegte man die hinteren Plätze. Im Spätsommer 2024 zeichnete sich im Zuge der vorgestellten Leistungsbilanz der baden-württembergischen Finanzverwaltung ab, dass die Talsohle in Sachen Länge bei den Bearbeitungs-zeiten scheinbar durchschritten ist und deutlich verkürzt werden konnte.
Stuttgarter Pocket Park vor dem Aus
Um auf einem Stuttgarter Parkhaus statt Parkplätzen eine grüne Oase entstehen zu lassen, hat die Stadt im Juli 2024 diverse Pflanzen auf das oberste Deck gehievt und bereits nach einigen Monaten wieder nach unten gewuchtet. Die Kosten für das Projekt „Pocket Park“ beliefen sich auf rund 15.000 Euro. Das Problem dabei: Weil sicherheitsrelevante Fragen während des gesamten Sommers nicht geklärt wurden, bekam kein einziger Besucher die Pflanzen zu sehen. Dennoch sollte das Projekt ursprünglich im Sommer 2025 wiederholt werden. Ende vergangenen Jahres kam dann, wohl auch durch die medial geäußerte Kritik seitens des BdSt Baden-Württemberg, Bewegung in das Projekt. Stand Ende 2024 war eine Fortsetzung des Stuttgarter Pocket Parks somit höchst fraglich.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Bayern e. V.
„Mitmachklima-Aktion“ wird in Bamberg ad actca gelegt
Die Stadt Bamberg beabsichtigte, entlang der Siemensstraße 12 Bäume zu pflanzen, obwohl diese Straße bereits mit rd. 60 Bäumen begrünt ist. An Kosten für die Baumpflanzung waren 220.000 Euro veranschlagt. Auch bei der Bevölkerung war das Projekt wegen des Wegfalls von Parkplätzen umstritten.
Verbandserfolg: Das umstrittene Projekt wurde ersatzlos gestrichen. Die Nachfrage des Bundes der Steuerzahler hatte Erfolg.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Hessen e. V.
„E-Highway“ in Südhessen
Der BdSt hinterfragte im Schwarzbuch 2024/25 erneut den sogenannten „E-Highway“ in Südhessen. Auf einem Abschnitt der A5 brachte der Bund im Jahr 2019 Oberleitungen für Hybrid-Lkw an, um zu erproben, ob und wie man dadurch im Güterverkehr den CO2-Ausstoß reduzieren kann. Die Gesamtkosten für die hessische Teststrecke betrugen damals rund 30 Mio. Euro. Trotz viel Kritik investierte der Bund 2022 weitere 22 Mio. Euro, um die Strecke um sieben Kilometer auszubauen. Ein flächendeckender Einsatz der Technik war aus BdSt-Sicht immer zweifelhaft, schließlich wäre dafür eine große Verbreitung der Oberleitungen erforderlich, was zu enormen Kosten führen würde. Ende 2024 bekamen die Verantwortlichen dann aber doch noch die Kurve und verhinderten weitere Steuergeldverschwendung: Einen Monat nach Erscheinen des Schwarzbuchs erklärte die zuständige Autobahn GmbH, dass der Versuchsbetrieb Ende 2024 auslaufe. Eine Evaluation sei im ersten Halbjahr 2025 vorgesehen, Ergebnisse sollen voraussichtlich im Juni 2025 vorliegen.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.
Bad Gandersheim: Erste Konsequenzen nach Finanzdebakel rund um die Landesgartenschau
Im Schwarzbuch 2024/25 berichtete der Bund der Steuerzahler von dem Finanzdebakel rund um die Insolvenz der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH. Darin hat der BdSt persönliche Konsequenzen für handelnde Personen gefordert, die durch ein unrechtmäßig zustande gekommenes Darlehen an die Pleitegesellschaft eine Steuergeldverschwendung von ca. 700.000 Euro erst möglich gemacht haben.
Inzwischen wissen wir: Gegen die Kämmerin hat die Stadt Bad Gandersheim ein Disziplinarverfahren angestoßen und ihr zugleich den Posten als allgemeine Stellvertreterin im Bürgermeisteramt entzogen. Im November wurde sie darüber hinaus von der Leitung der Stadtkämmerei entbunden. Auch die frühere Bürgermeisterin ist nicht mehr im Amt. Ihre Wahl wurde wegen Unstimmigkeiten rückwirkend für unwirksam erklärt. Zur Wiederholungswahl trat sie nicht mehr an, auch weil ihr wegen der – dank des Schwarzbuchs bundesweit bekannt gewordenen – Vorgänge rund um die LAGA keinerlei Erfolgschancen eingeräumt wurden.
Auch strafrechtlich könnte es für beide noch unangenehme Folgen geben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Kämmerin und Bürgermeisterin zum Vorwurf der Untreue laufen weiter. Gleiches gilt für die Ermittlungen zum Vorwurf der Insolvenzverschleppung gegen eine frühere Geschäftsführerin der Landesgartenschau Bad Gandersheim GmbH.
Aus Steuerzahlersicht ebenfalls erfreulich: Die Stadt Bad Gandersheim bereitet offenbar Schaden-ersatzklagen gegen sämtliche der genannten Personen vor. Ein Teil der Schadensumme von 700.000 Euro könnte also noch zurückgeholt werden.
Niedersachsen: Erste Schritte zu zeitgemäßer Vermögensrechnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung bietet die Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen dem Haushaltsgesetzgeber keinerlei Informationen zum Stand und Verzehr von beweglichen und unbeweg-lichen Vermögensgegenständen. Eine angemessene und rechtzeitige Bereitstellung von Haushalts-mitteln für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und Infrastruktur ist so nicht möglich. Dies führt immer wieder dazu, dass Sanierungsarbeiten viel zu spät und zu erhöhten Kosten durchgeführt werden. Das ist Steuergeldverschwendung! Der BdSt fordert, wie auch der Landes-rechnungshof, eine zeitgemäße Vermögensnachweisung, die sich an kaufmännischen Grundsätzen orientiert.
Der Haushaltsausschuss ist dem gefolgt und hat die Landesregierung damit beauftragt, konkrete Zielvorstellungen für die Vermögensdarstellung des Landes für Zwecke der Rechnungslegung zu entwickeln. Der erste Schritt hin zu einer zeitgemäßen Vermögensnachweisung ist damit getan und dadurch die Möglichkeit eröffnet, dass Sanierungsarbeiten des Landes Niedersachsen künftig recht-zeitiger und damit günstiger erfolgen können.
Bremen: BdSt hat bei Ausgestaltung der Bremer Abgeordnetenversorgung ein Wörtchen mitzureden
Die Altersversorgung für ehemalige Abgeordnete soll nach Ansicht der Bremischen Bürgerschaft auf ein neues Fundament gestellt werden. Die Begründung: Die derzeit im Rahmen einer privaten Versicherungslösung entstehenden Rentenanwartschaften seien zu gering. Die Politik hatte, angelehnt an ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten, eine Rückkehr zu einem Pensionsmodell favorisiert. Hiergegen wandte sich der BdSt öffentlichkeitswirksam und führte an, dass die in einem Pensionssystem entstehenden Versorgungsansprüche zu hoch ausfielen und zudem vollständig zulasten künftiger Generationen gehen würden. Die Kritik des Bundes der Steuerzahler und das ausgelöste Medienecho zeigten Wirkung: Die Versorgungsaufbesserung wurde nicht beschlossen.
Nun sollen ein Bürgerforum sowie unabhängige Experten Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung der Bremer Abgeordnetenversorgung erarbeiten. Zu diesem Expertengremium werden auch Vertreter des Bundes der Steuerzahler zählen, die sich darin für eine maßvolle und generationengerechte Versorgungsregelung einsetzen werden.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.
Großartiges Bürgerengagement in Hövelhof senkt Baukosten bei Neubau des örtlichen Hallenbades
Der Bund der Steuerzahler NRW machte ein außerordentliches Engagement der Bürgerschaft in der ostwestfälischen Gemeinde Hövelhof bekannt. Zu Beginn der Corona-Pandemie musste das örtliche Hallenbad schließen. Da die Gemeinde sich finanziell kein neues Bad leisten konnte, ergab sich ein besonderes Projekt. Angefangen mit zwei mutigen, engagierten Leuten wurde ein Förderverein gegründet, um einen Neubau zu realisieren. In einem engen Austausch mit der Verwaltung entwickelte sich aus einer Idee ein Fahrplan. Es wurden Handwerker, Elektriker, Statiker, Rechtsanwälte und Banken mit ins Boot geholt. Mit Erfolg: In rund dreieinhalb Jahren wurde der Mut aller Beteiligten belohnt. Die von der Gemeinde ursprünglich kalkulierten Kosten von 16,5 Millionen Euro wurden mit unter 10 Millionen Euro deutlich unterboten. Damit wurde die Stadtkasse und am Ende die Steuerzahler entlastet. Trotzdem wurde sogar mit der neuen Schwimmhalle ein höherer Standard erreicht. Durch viel ehrenamtliches Engagement, bürokratiearme und niedrigschwellige Umsetzung entstand ein neues, modernes und funktionales Hallenbad.
Herzogenrath schafft Parkgebühren ab
Der Rat der Stadt Herzogenrath folgt einem BdSt-Ratschlag und hat zum 1. September 2025 die Parkgebühren auf öffentlichen Flächen in der Innenstadt abgeschafft. Eine einfache und doch kreative Idee, um die Innenstadt zu beleben. In der Stadt nahe Aachen wurden Parkscheinautomaten abgebaut. Innenstadtbesucher sollen stattdessen eine Parkscheibe verwenden. Für 90 Minuten ist dann kostenloses Parken in der Stadt möglich. Eine Entlastung für die Bürgerschaft und für die Verwaltung. Sie wird durch den Wegfall der zeitaufwendigen Tätigkeiten rund um den Automatenbetrieb entlastet. Auch wirtschaftlich ist die Rechnung angesichts defekter Geräte nachvollziehbar: Eine Neuanschaffung der Parkscheinautomaten würde 150.000 Euro kosten. Bei einem jährlichen „Gewinn“ von aktuell nur 15.000 Euro (40.000 Euro Umsatz, 25.000 Euro Betriebskosten) durch den Betrieb der Automaten würde es zehn Jahre dauern, bis sich die Anschaffung rentiert hätte.
NRW-Kommunen haben immer noch Kredite in Schweizer Franken in ihren Büchern
Vor rund zehn Jahren deckte der BdSt NRW auf, dass gut zwei Dutzend NRW-Städte Kredite in Schweizer Franken abgeschlossen hatten. Das Problem: Diese Kredite haben neben dem Zins-änderungsrisiko auch ein Wechselkursrisiko, das die Kommunen nicht beherrschen. Und so kam es auch damals: Nach einer überraschenden Freigabe des Wechselkurses musste eine Vielzahl der Kommunen mehrere Millionen höhere Tilgungsbeträge zahlen im Vergleich zu einem Kredit aus „Euroland“. Völlig unverständlich ist, dass Städte wie Siegen auch heute noch diese brandgefährlichen Kredite in ihren Büchern haben, wie der BdSt NRW im Herbst 2024 herausgefunden hat. Andere Städte wie Essen haben zwischenzeitlich diese Kredite abgelöst, um die Risiken für die Steuerzahler einzudämmen.
Bürgerinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“
Veröffentlichung des Landes dokumentiert eindrucksvolle Entlastung der Bürgerschaft bei den Wohnkosten nach Abschaffung der Straßenbaubeiträge: Über 57.000 Betroffene sparen fast 118 Millionen Euro!
Wie wichtig und erfolgreich die Bürgerinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ für Nordrhein-Westfalen gewesen ist, zeigt eine Berechnung der Landesregierung, die im Herbst bekannt wurde: Allein in den Jahren 2020 bis 31.07.2024 hat der Bund der Steuerzahler NRW mit seiner erfolgreichen Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ für 57.000 Bürgerinnen und Bürgern in NRW fast 118 Mio. Euro erspart. Zum Teil liegt die Entlastung bei über 30.000 Euro je Haushalt.
Abschaffung der Straßenbaubeiträge zeigt Wirkung in Übach-Palenberg
Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge löst auch in Übach-Palenberg bei vielen Bürgerinnen und Bürgern große Erleichterung aus. Die Stadt hat den betroffenen Eigentümern einer Baumaßnahme am Rathausplatz konkret vorgerechnet, wie hoch für die Entlastung durch die Abschaffung der Straßen-baubeiträge ausfällt: Im Einzelfall sparen Anlieger über 16.500 Euro.
Monheims überzogene Bauprojekte lassen Schulden explodieren und sind Ursache für riesige Steuererhöhungen
In den 2010er-Jahren wurde Monheim (Kreis Mettmann) durch regelmäßige Absenkungen der örtlichen Steuersätze zur bundesweit bekannten „Steueroase“ und zu einer der reichsten Städte im Land. Anfangs machte Monheim mit dem Geldsegen vieles richtig. Die Stadt zahlte Schulden zurück, investierte im großen Stil in Schulen und Kindergärten und brachte ihre Infrastrukturen in Ordnung. Auch für Überflüssiges war Geld da, etwa für einen künstlichen Geysir. Jetzt kehrt sich das Bild um: Die riesigen Gewerbesteuereinnahmen sind in der Coronazeit weggebrochen, die derzeitige Rezession tut das Übrige. Millionenschwere Bauprojekte wie eine Marina, neue städtische Einkaufszentren oder eine Veranstaltungshalle für über 4000 Menschen werden mit dem Willen der Ratsmehrheit aber nicht gestoppt. Die Folge: In den nächsten Jahren wird die Verschuldung auf über zwei Milliarden Euro steigen. Damit wird deutlich: Die guten Zeiten sind vorbei. Und das spüren die Menschen in Monheim heute schon. Zum Jahresbeginn wurde die Grundsteuer massiv erhöht. Und wer ein baureifes Grundstück in Monheim hat, zahlt jetzt unglaubliche 10.000 Punkte Grundsteuer. Ein landesweiter Rekordwert! Steueroase Monheim – das war einmal.
Landtag folgt dem BdSt und ermöglicht den Kommunen, im Rahmen der Grundsteuerreform differenzierte Grundsteuersätze zu beschließen, um den Anstieg der Wohnkosten einzudämmen
Die Landesregierung hatte im Frühjahr beim mit dem in NRW beschlossenen Bundesmodell ein-hergehende Problem der Belastungsverschiebung erkannt, vor dem der BdSt und andere Verbände schon lange gewarnt haben. Das Bundesmodell führt regelmäßig im Vergleich zur alten Grundsteuer-erhebung zu einer Zusatzbelastung von Privatgrundstücken. Insbesondere bei Ein- und Zweifamilien-häusern steigt die Grundsteuerbelastung, während sie bei Gewerbegrundstücken sinkt. Im Landtag sprach sich der BdSt deshalb dafür aus, den Städten und Gemeinden die Einführung von gesplitteten Hebesätzen zu ermöglichen. Die Kommunen sollten entscheiden können, ob sie für die Immobilien in ihrer Gemeinde einen einheitlichen oder unterschiedlichen („gesplitteten“) Steuersätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke beschließen. Der Vorteil: Gesplittete Hebesätze verteuern das Wohnen durch die Grundsteuerreform nicht noch zusätzlich. Dieser Empfehlung ist der nordrhein-westfälische Landtag gefolgt und hat Anfang Juli ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Auch renommierte Wissenschaftler stützen zwischenzeitlich die BdSt-Position zur Grundsteuer.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e. V.
Keine „Mobilen grünen Zimmer“ mehr für Mainz
Im Schwarzbuch 2024/2025 hatte der BdSt die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz scharf dafür kritisiert, für eine Dauer von rd. fünf Monaten drei „Mobile Grüne Zimmer“ für insgesamt etwa 100.000 Euro angemietet zu haben. Dabei handelt es sich um mobile Schattenspender, deren zentrales Element eine Grünwand mit Spalierdach ist. Die Wand ist auf einem Abrollcontainer montiert, der als Wassertank und Sitzfläche dient. Ein solarbetriebenes Bewässerungssystem versorgt die Pflanzen automatisch, das Monitoring erfolgt per Fernüberwachung. Der Wassertank im Unterbau wurde ca. einmal die Woche befüllt. Der BdSt hat das als Klima-PR kritisiert, da diese Aktion so ziemlich das Gegenteil von Nachhaltigkeit darstellt. Besser wäre es gewesen, in mehr Stadtgrün zu investieren.
Mit seiner Kritik traf der BdSt einen Nerv in der Presse – und offenbar auch in der Stadtpolitik. Noch im selben Monat, an dem das Schwarzbuch erschienen ist, erklärte Mainz, zukünftig auf das Aufstellen der „Mobilen grünen Zimmer“ zu verzichten. Offiziell nicht wegen der BdSt-Kritik, sondern aus Kostengründen – Zufälle gibt es, die glaubt man gar nicht!
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V.
Verfassungsklage gegen Landeshaushalt 2024 eingereicht
Im September 2024 haben die Landtagsfraktionen von SPD und FDP in Schleswig-Holstein eine Verfassungsklage gegen den Landeshaushalt eingereicht. Hintergrund ist die Höhe und die Ver-wendung von Notkrediten über die Schuldenbremse hinaus. Nach Auffassung des BdSt fehlt es an der notwendigen Begründung und Zweckbindung, um die Aufnahme von Notkrediten zu rechtfertigen. Ein Klagerecht vor dem Landesverfassungs-gericht haben jedoch nur zwei Landtagsfraktionen gemeinsam. Wir haben lange dafür gearbeitet und viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, um die Abgeordneten zu der Klage zu bewegen. Mehrere Rechtsgutachten bestätigen unsere Auffassung, dass der Umgang mit den Notkrediten in 2024 nicht verfassungskonform war. Die Klage hat auch schon Auswirkungen: Für den Haushalt 2025 wurde die ursprünglich vorgesehene Aufnahme weiterer Notkredite deutlich reduziert und ausführlicher mit ihrer Verwendung begründet.
Transparenzregister für die Grundsteuer im Internet
Das Landesfinanzministerium von Schleswig-Holstein hat im September ein Transparenzregister zur Neuberechnung der Grundsteuer in den Gemein-den veröffentlicht. Damit wurde unsere Forderung erfüllt, noch vor den endgültigen Haushaltsberatungen in den Kommunen diese wichtige Zahlen-grundlage vorzustellen. Jeder Gemeindevertreter und jeder Grundstückseigentümer kann ablesen, wie hoch der Grundsteuerhebesatz 2025 ausfallen muss, um die Aufkommensneutralität bei den Steuer-einnahmen seiner Gemeinde zu gewährleisten. Die gute Nachricht: Mit ganz wenigen Ausnahmen halten sich alle Gemeinden in Schleswig-Holstein an die empfohlenen neuen Hebesätze. Das von manchen befürchtete „Kasse machen durch die Hintertür“ wurde durch das Transparenzregister verhindert. Damit haben wir dieses wichtige Ziel erreicht.