
Finanzverwaltung überprüft Besteuerungspflicht von Rentnern
Landeshaushalt belastet zukünftige Generationen
Entlastung bei der Grunderwerbsteuer überfällig!
BdSt fordert grundlegende Kursänderung in der Finanzpolitik des Landes.
Düsseldorf. Mit dem Landeshaushalt 2022 zeichnet sich ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW ab: Es wird Entlastungen beim Erwerb von Wohneigentum geben. Anlässlich der Verabschiedung des Haushalts 2022 im Landtag begrüßt BdSt- Vorsitzender Rik Steinheuer diese Ankündigung der Regierungsfraktionen: „Die Entlastung bei der Grunderwerbsteuer ist überfällig. Nordrhein-Westfalen belegt mit dem Steuersatz von 6,5 Prozent den unrühmlichen bundesweiten Spitzenplatz. Deshalb fordern wir seit Jahren eine Absenkung, zumal die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren enorm gestiegen sind.“ Im Landeshaushalt 2022 sind 4,2 Milliarden Euro Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer eingeplant. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP wollen nun insbesondere Familien indirekt entlasten, indem parallel ein 400-Millionen-Euro-Förderprogramm zum Erwerb von Wohneigentum aufgelegt wird.
„Die Einführung dieses Förderprogramms kann aber wirklich nur ein vorübergehender Zwischenschritt sein, da sie unnötige Bürokratie mit sich bringt“, so Steinheuer, „erst zieht man dem Steuerzahler das Geld aus der einen Tasche, um es ihm über den Umweg des Förderprogramms wieder teilweise in die andere Tasche zurückzugeben. Deshalb muss das Förderprogramm schnellstmöglich durch niedrigere Steuersätze und Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer abgelöst werden. So kann der Erwerb von Wohneigentum auf direktem Wege ohne den Umweg einer Förderbürokratie erleichtert werden.“
So begrüßenswert die angekündigte Entlastung beim Grunderwerb auch ist, notwendig sind zusätzlich grundlegende Kursänderungen in der Finanzpolitik des Landes. Nach wie vor werden Schulden über das kreditfinanzierte Corona-Sondervermögen gemacht, sodass die Schuldenbremse leer zu laufen droht, wenn darüber weiterhin auch Aufgaben ohne Corona-Bezug finanziert werden sollten. Die vorhandenen Rücklagen bleiben wie eine Spardose einfach stehen und parallel werden Corona-Kredite aufgenommen. Da sich Zinserhöhungen abzeichnen, drohen zukünftig massive Etatschieflagen. Der BdSt fordert daher, Corona-Schulden erst als letztes Mittel aufzunehmen und dann auch nur für Maßnahmen, die tatsächlich der Bekämpfung der Pandemie und ihrer unmittelbaren Auswirkungen dienen. Der BdSt NRW kritisiert auch, dass über 1.000 neue Stellen in der Landesbürokratie geschaffen werden. Rik Steinheuer abschließend: „Deshalb müssen aus Steuerzahlersicht die Prioritäten in künftigen Landeshaushalten neu gesetzt werden: Finanzpolitisch geboten sind weniger konsumtive Ausgaben, stattdessen dauerhaft mehr Investitionen und Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger“.