Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Entfällt jetzt das Ruhegehalt?

Entfällt jetzt das Ruhegehalt?

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 12.02.2026, Alexander Kraus

Verurteilung von Dilek Kalayci rechtskräftig

Die ehemalige Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) war Anfang April 2025 vom Berliner Landgericht wegen Korruption zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. „Der Steuerzahler“ hatte sich in seiner Ausgabe 05/2025 ausführlich mit den finanziellen Folgen für die prominente Straftäterin beschäftigt. Das Urteil wurde mittlerweile vom Bundesgerichtshof bestätigt und ist damit rechtskräftig. Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass die Einschätzung des Bundes der Steuerzahler für Kalayci jetzt wahr werden könnte: Der Verlust Ihres Ruhegehalts als ehemalige Senatorin. Dennoch wird sie wohl vergleichsweise weich fallen.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin hatte am 4. April 2025 die ehemalige SPD-Senatorin Dilek Kalayci der Bestechlichkeit schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei seiner Strafzumessung hat das Gericht zu Gunsten der Angeklagten Kalayci unter anderem berücksichtigt, dass ihr im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung massive wirtschaftliche Konsequenzen, unter anderem der Verlust ihres Ruhegehalts, drohten.

Der Bund der Steuerzahler hatte sich die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für Kalayci damals genauer angesehen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die verurteilte Ex-Senatorin aufgrund analoger Anwendung des Beamtenrechts Ihre Ruhegehaltsansprüche nach dem Senatorengesetz verlieren müsste. Das Berliner Senatorengesetz enthält selbst keine Vorschriften über den Verlust von Ruhegehaltsansprüchen nach einer strafrechtlichen Verurteilung.

Die Senatskanzlei hat auf eine parlamentarische Anfrage jetzt bestätigt, dass ihr die Rechtskraft der Verurteilung nach Beschluss des Bundesgerichtshofs von 17. Dezember 2025 bekannt sei und die erforderlichen Prüfungen der Auswirkungen auf Versorgungsansprüche durch das zuständige Landesverwaltungsamt erfolge, das alle weiteren erforderlichen Schritte unternehmen werde.

Der Bund der Steuerzahler hatte damals auch auf die grundsätzliche Möglichkeit einer Begnadigung Kalaycis hingewiesen. Mangels Vorliegens eines Gnadengesuchs stelle sich die Frage dem Senat aktuell nicht, heißt es abschließend.

Worauf die Drucksache allerdings nicht eingeht, ist der Umstand, dass Kalayci auch bei einem Verlust des Senatorenruhegehalt trotzdem voraussichtlich weich fallen wird. Während für den Verlust von Ruhegehaltsansprüchen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bereits eine rechtskräftige Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Bestechlichkeit im Hauptamt ausreicht, gehen Ansprüche auf Altersentschädigungen aufgrund des Berliner Abgeordnetengesetzes erst verloren, wenn man eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens (z.B. Mord, Totschlag, Raub) auf dem Kerbholz hat. Bestechlichkeit ist jedoch „nur“ ein Vergehen.

Wenn Kalayci nach Abschluss der Prüfung des Senats also voraussichtlich das Ruhegehalt nach Senatorengesetz verliert, das der Bund der Steuerzahler auf monatlich mindestens 6.700 Euro schätzt, dürfte stattdessen die Abgeordnetenaltersentschädigung von monatlich rund 5.000 Euro in voller Höhe aufleben.

Dilek Kalayci war von 2001 bis 2021 war Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, von 2011 bis 2016 Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen und von 2016 bis 2021 Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin. Von 2014 bis 2016 war Kalayci zudem auch Bürgermeisterin. 2025 wurde sie wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Frau Senatorin a.D. und das Ruhegehalt
Tief gefallen, aber voraussichtlich trotzdem weich
Meldungen 09.04.2025
https://www.steuerzahler.de/presse/detail/frau-senatorin-ad-und-das-ruhegehalt/ 

 

Pressenennungen

Tagesspiegel, 02.02.2026
... Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass Kalaycis Ruhegehaltsanspruch aus dem Senatorenamt bei mindestens 6700 Euro pro Monat liegt. Dazu kommen Bezüge aus ihrer Abgeordnetentätigkeit, die sie voraussichtlich weiter erhält. ...
https://www.tagesspiegel.de/berlin/erforderliche-schritte-eingeleitet-verurteilte-berliner-ex-senatorin-kalayci-durfte-bald-pension-verlieren-15180567.html

Morgenpost, 02.02.2026
... Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass Kalayci als ehemalige Senatorin mindestens 6700 Euro Ruhegeld pro Monat erhält. ...
https://www.morgenpost.de/berlin/article411100921/berliner-ex-senatorin-kalayci-soll-ihre-pensionsansprueche-verlieren.html

 

Ihr Ansprechpartner beim 

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
Lepsiusstr. 110
12165 Berlin


Dipl.-Volkswirt Alexander Kraus
Vorstandsvorsitzender
Tel.: 030 790107-14

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️Falls Ihnen dieser Artikel gefallen hat oder hilfreich für Sie war, freuen wir uns auch über eine positive Bewertung/Rezension auf Google.

 

 

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland