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Elektronische Ladenkassen

Stellungnahmen & Eingaben 07.03.2019

Ministerium erarbeitet Anwendungserlass

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde in § 146a AO eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme eingeführt. Die Vorschrift regelt, dass ein elektronisches Aufzeichnungssystem, wie zum Beispiel eine elektronische Registrierkasse oder PC-Kasse, zur Einzelaufzeichnung in der Lage und durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein muss. Die Vorschrift gilt ab dem Jahr 2020, daher begrüßen wir, wenn zeitnah Einzelheiten zur praktischen Anwendung der Norm veröffentlicht werden. Im Detail regt der BdSt jedoch einige Ergänzungen an.

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