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Was jetzt zu tun ist
© BdSt NRW/SoraAI

Einspruch gegen die Grundsteuer

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 12.11.2025, BdSt NRW

Wenn Sie bereits einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbetragsbescheid eingelegt und diesen auch begründet haben, ...

ändert sich am Status Ihres Einspruches nichts. Dies gilt insbesondere, wenn der Einspruch mit der möglichen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes begründet wurde.

Sofern der Bundesfinanzhof einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht beschließt oder aber der Bundesfinanzhof die Klage abweist, in diesem Fall werden wir die Musterprozesse zum Bundesverfassungsgericht tragen, bleibt das Einspruchsverfahren weiterhin bestehen. Nur in besonderen Fällen, in den Fehler im einspruchsverfahren vorgebracht wurden, kann das Einspruchsverfahren fortgesetzt werden. 

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