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© stux/pixabay

Eigentor im Spaßbad: Steilvorlage für Rückübertragung des Sport- und Erholungszentrums (SEZ)

Erfolge / Bund der Steuerzahler Berlin e. V. 01.02.2023

Der Berliner Senat hatte 2003 das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) für einen symbolischen Euro verkauft und den Umbau zu einem modernen, familienfreundlichen Spaßbad durch den Investor in Aussicht gestellt. Auch ohne die damals vereinbarte Wiedereröffnung des Hallenbads sah der Senat den Vertrag jahrelang als erfüllt an und verzichtete auf eine Rückübertragung. Dem Käufer passte die jahrelange Kritik des Bundes der Steuerzahler irgendwann nicht mehr. Er scheiterte dann aber mit einer Unterlassungsklage gegen eine Formulierung im Schwarzbuch. Die Urteilsbegründung lieferte dann unfreiwillig die Steilvorlage für die Rückübertragung. Das Kammergericht hat am 8. Juli 2022 entschieden, dass der Investor das SEZ an den Senat zurückverkaufen muss: lastenfrei und für einen Euro.

Kurzfassung im Schwarzbuch 2022/23 https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/eigentor-imspassbad-2

Ausführliche Fassung mit Zeitstrahl und diversen Hintergrundinformationen und Pressespiegel https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/eigentor-im-spassbad/

 

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