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DSi Rundschreiben Nr. 8/2014: Zum Steuerzahlergedenktag 2013 und 2014
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DSi Rundschreiben Nr. 6/2014: Das duale Rundfunksystem
DSi Rundschreiben Nr. 7/2014: Zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung 2015
DSi-Publikation
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Rundschreiben
Das Papier analysiert und bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu Leistungsausweitungen in der Sozialen Pflegeversicherung.
DSi-Diagnose
- Zum 1. Januar 2015 sollen diverse Leistungen in der SPV ausgeweitet werden. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut werden. Die jährlichen Mehrausgaben sollen 3,5 Mrd. Euro betragen.
- Zur Finanzierung dieser Vorhaben soll der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent steigen.
- Die Anpassung bestehender Leistungen an die Preisentwicklung ist grundsätzlich sachge-recht. Die Notwendigkeit anderer Leistungsausweitungen kann zwar im Einzelnen nicht abschließend beurteilt werden, im Allgemeinen sind sie jedoch für die langfristige Finan-zierbarkeit der SPV problematisch.
- Der Pflegevorsorgefonds ist im geplanten Volumen kaum dazu geeignet, eine spürbare und dauerhafte Beitragssatzglättung herbeizuführen. Vor allem aber birgt das Sonder-vermögen die Gefahr einer Zweckentfremdung.
- Die geplanten Leistungsausweitungen in der Renten- und Pflegeversicherung verstärken die zukünftig ohnehin drohenden Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung. So sol-len die Beitragssätze zur Sozialversicherung laut einer aktuellen Prognose bis 2030 bzw. 2050 auf insgesamt 48 bzw. 54 Prozent steigen.
DSi-Empfehlungen
- Bestehende Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite sollten überprüft werden.
- Der Aufbau eines Pflegevorsorgefonds ist nur dann sinnvoll, wenn das Risiko der Zweck-entfremdung durch geeignete gesetzliche Regelungen hinreichend begrenzt wird. Hierfür sollten verfassungsrechtliche Vorkehrungen erwogen werden.
- Die Politik sollte die langfristige Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen und die dro-hende Belastung der Beitragszahler nicht außer Acht lassen und Maßnahmen zur Bei-tragssatzstabilisierung ausloten.