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DSi Rundschreiben Nr. 3/2020: Rückkehr der Lenkungssteuern

DSi-Publikation / Rundschreiben 24.03.2020, Jens Lemmer

Bei der Erhebung von Lenkungssteuern steht offiziell nicht die Erzielung von Mehreinnahmen im Vordergrund. Stattdessen soll durch Steuern das Verhalten der Steuerzahler in eine gewünschte Richtung gelenkt werden. Die Neigung der Politik, das Steuerrecht für diverse Lenkungszwecke einzuspannen, hat sich im Zuge der klimapolitischen Diskussionen noch einmal verstärkt. Doch das „Steuer mit Steuern“ ist bekanntlich mit zahlreichen Problemen und Risiken verbunden. So wird beispielsweise das Steuerrecht verkompliziert, die Steuerbelastung tendenziell erhöht, Mitnahmeeffekte verursacht und gegen die Grundsätze einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung verstoßen. Die Einführung neuer Lenkungssteuern kann somit erhebliche Kosten und Mehrbelastungen verursachen. Daher werden im vorliegenden Rundschreiben anhand aktueller Beispiele die Nachteile des „Steuern mit Steuern“ herausgearbeitet.

DSi-Diagnose

Die DSi-Analyse kommt zum Ergebnis, dass bis auf wenige Ausnahmen die Einführung neuer oder
die Erhöhung bestehender Lenkungssteuern nicht zu empfehlen
ist:

  • CO2-Steuer: Diese ist zwar administrativ einfach umsetzbar, stellt aber kein wirksames Instrument zur Reduzierung der CO2-Emissionen dar.
  • Luftverkehrsteuer: Der EU-Emissionshandel, der den innereuropäischen Flugverkehr erfasst, ist geeigneter, um die Klimaziele effizient zu erreichen. Auf die Erhöhung der Luftverkehrsteuer sollte daher verzichtet werden.
  • Kfz-Steuer: Während die Kfz-Steuer nur das Halten eines Fahrzeugs besteuert, belastet die Energiesteuer dessen tatsächliche Nutzung. Daher sollte langfristig in Erwägung gezogen werden, im Zuge einer Reform der gesamten Mobilitätsbesteuerung die Kfz-Steuer aufkommensneutral in die Energiesteuer zu integrieren.
  • Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Eine solche Förderung ist grundsätzlich sinnvoll, da so die Investitionsbereitschaft im Immobiliensektor spürbar erhöht werden kann. Es sollten aber nicht nur Selbstnutzer, sondern auch die Eigentümer vermieteter Wohngebäude und gewerblicher Objekte profitieren.
  • Ermäßigter Mehrwertsteuersatz im Bahnfernverkehr: Bei diesem Vorhaben sollte es nicht zu einer steuerlichen Diskriminierung anderer Transportmittel kommen. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz sollte daher auch für Fernbusse gelten.
  • Finanztransaktionsteuer: Im aktuellen Niedrig- bzw. Nullzinsumfeld ist der Aufbau von (Alters-)Vorsorgevermögen ohnehin schwierig genug. Sparer und Anleger sollten daher nicht zusätzlich belastet, sondern z. B. durch einen vollständigen Soli-Abbau entlastet werden.
  • Grundsteuer C: Bereits in den 1960er Jahren ist es der Politik nicht gelungen, durch eine Strafsteuer auf baureife, aber bisher unbebaute Grundstücke das Baulandangebot auszuweiten. Auf eine Grundsteuer-C-Option für die Gemeinden sollte daher verzichtet werden.

DSi-Empfehlungen

Als Fazit und als generelle Empfehlung kann somit festgehalten werden: Statt auf eine kleinteilige, lenkende und belastungsverschärfende Besteuerung zu setzen, sollte die Politik stärker auf Marktlösungen und die Eigenverantwortung der Bürger vertrauen. Wenn die Bürger beispielsweise durch spürbare Entlastungen mehr finanzielle Spielräume erhalten würden, könnten sie diese auch dazu nutzen, ihre Wohnungen besser zu dämmen und emissionsärmere Fahrzeuge anzuschaffen.

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