
Nr. 22 - 50-Euro-Sachbezug: steuerfreie Arbeitgeberzuwendung
Landesbeilage Schleswig-Holstein Juli August 2025
DSi Impuls Nr. 48: Volle Kassen ohne Kompass
Die schwarz-rote Koalition hat ihren Haushaltsentwurf für 2025 vorgelegt. Zudem liegen Gesetzentwürfe für das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) und dessen Folgegesetze vor. Diese Maßnahmen sollen hier einmal sortiert und aus DSi-Sicht bewertet werden.
DSi-Diagnose
Der vom Bundesfinanzminister vorgestellte Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 sowie die Eckwerte bis 2029 stehen ganz im Zeichen des vom DSi bereits an anderer Stelle behandelten großen Schuldenpakets (z. B. hier, hier und hier).
Der Gesamtetat wird 2025 auf 503 Mrd. Euro steigen. Bis 2029 werden noch einmal 14 Prozent draufgesattelt. Der Bundeshaushalt hat dann ein Volumen von rd. 574 Mrd. Euro. Fast ein Viertel davon – also rd. 126 Mrd. Euro – wird aus neuen Schulden bestehen.
Das schlägt sich auch in den Zinsausgaben nieder: sie werden sich bis 2029 auf knapp 62 Mrd. Euro gegenüber 2025 mehr als verdoppeln. Gut 14 Prozent der gesamten Steuereinnahmen des Bundes werden dann allein für Zinsverpflichtungen verbraucht – und der Bundeshaushalt wird weiter versteinert.
Es bestätigt sich zudem unsere Befürchtung, dass das neue SVIK ein Verschiebebahnhof für Investitionsausgaben ist. Denn die Investitionsquote aus dem Kernhaushalt wird bis 2029 konstant bei 10 Prozent gehalten, um gerade die Zusätzlichkeitsbedingung zu erfüllen. Von Prioritätensetzung keine Spur.
Auch der 100 Mrd. Euro-Länderanteil steht nach aktuellem Entwurf für alle möglichen politischen Begehrlichkeiten zur Verfügung. Daraus kann auch der Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen finanziert werden. Einzige Bedingungen: Die Investitionen müssen mehr als 50.000 Euro kosten, nachhaltiges Wachstum schaffen und auf langfristige Nutzung ausgelegt sein.
Es sind zwar Prüfungen für die „zweckentsprechende Verwendung“ der Mittel vorgesehen. Die werden vom Bund jedoch nur stichprobenartig durchgeführt. Darüber hinaus sind die festgelegten Zwecke so dehnbar, dass mit kreativer Prosa fast alles „zweckentsprechend“ werden kann.
Nach DSi-Informationen sollen die Schulden des SVIK ab 2044 in einem „angemessenen Zeitraum“ zurückgeführt werden. Ein weiteres Feigenblatt. Erstens ist „angemessen“ auch ein dehnbarer Begriff. Zweitens kann diese Regelung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
DSi-Forderung
Bisher sind keine Strukturreformen, keine Prioritätensetzung im Kernhaushalt und keine echte Wirkungsorientierung der Maßnahmen erkennbar. Die Bundesregierung erliegt mit ihrem Schuldenfetisch der Illusion, unstrittig vorhandene Probleme einfach mit Geld zuschütten und lösen zu können. Dem werden wir uns weiterhin mit aller Kraft entgegenstellen.
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DSi-Impuls Nr. 44, DSi-Impuls Nr. 43, DSi-Rundschreiben Nr. 3/2021