DSi Impuls Nr. 20: Schweizer Schuldenbremse als Vorbild
DSi Impuls Nr. 18: Staatsleistungen ablösen - Aufwüchse beenden
DSi Impuls Nr. 19: Sparpotenziale parteinaher Stiftungen
Am 13. Oktober 2023 haben die Regierungsfraktionen zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion den Entwurf zu einem Stiftungsfinanzierungsgesetz eingebracht. Die Politik reagiert damit nicht nur auf das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung parteinaher Stiftungen vom 22. Februar 2023, sondern erfüllt auch eine langjährige Forderung des Bundes der Steuerzahler. Dennoch weist der Entwurf zentrale Lücken auf.
DSi-Diagnose
Im Jahr 2023 erhalten die Stiftungen rund 697 Mio. Euro Steuergeld. Auf die politische Inlandsarbeit entfallen 148 Mio. Euro. Zum Vergleich: Österreich zahlt seinen bezuschussten „Parteiakademien“ seit 2013 konstant rd. 10,5 Mio. Euro für die politische Inlandsarbeit und legt die Verteilung transparent auf der Internetseite seines Bundeskanzleramts offen.
Der große Restbetrag von 549 Mio. Euro fließt im Wesentlichen in die Begabtenförderung und v. a. in die Auslandsarbeit der Stiftungen.
Zuletzt im DSi-Rundschreiben Nr. 4/2022 hatten wir die intransparente Mittelvergabe und den ungebremsten Aufwuchs der Stiftungsmittel ausführlich analysiert. Die damit verbundene Kritik ist auch trotz des nun vorliegenden Gesetzentwurfs nicht ausgeräumt, da durch ihn weder die Höhe noch die Entwicklung der Finanzierung geregelt wird. Dabei wäre gerade dies im Sinne haushälterischer Transparenz und Sparsamkeit dringend geboten.
DSi-Forderung
Bei den Zuschüssen für die Begabtenförderung und für die Auslandsarbeit sehen wir substanzielles Einsparpotenzial von rd. 200 Mio. Euro jährlich. So sollte die öffentliche Bezuschussung der Begabtenförderungswerke der parteinahen Stiftungen aus den Töpfen des Bildungs- und Außenministeriums i. H. v. knapp 112 Mio. Euro beendet werden. Sie sollten sich stattdessen mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen selbst tragen.
Für die Durchführung ihrer Auslandstätigkeiten verfügen die Stiftungen über rd. 300 Auslandsbüros. Hier sollte durch die forcierte Zusammenfassung mehrerer Dépendancen zu Regionalbüros weniger auf Quantität, als vielmehr auf Qualität gesetzt werden. Angesichts der Aufteilung auf die einzelnen Stiftungen plädieren wir für die Schließung von 80 Landesbüros, was einem durchschnittlichen Einsparpotenzial von ca. 80 Mio. Euro entspricht.
Es gilt nun das Stiftungsfinanzierungsgesetz nachzubessern. Unser Vorschlag lautet: Eine sukzessive Abschmelzung der Zuschüsse bis auf eine ab 2027 geltende absolute Obergrenze von 500 Mio. Euro, die jährlich an die Inflation angepasst wird. Darüber hinaus sollten die Stiftungen – wie ihre europäischen Pendants – verpflichtet werden, die Mittel unter Beigabe eines zu veröffentlichenden Jahresprogramms ex ante zu beantragen. Daneben sollte die Höhe und die Verteilung der Mittel transparent auf den Internetseiten der beteiligten Ministerien offengelegt werden. Dies wären unserer Ansicht nach wichtige Schritte, dem berechtigten Anspruch der Steuerzahler auf Sparsamkeit und Transparenz nachzukommen.