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DSi Impuls Nr. 13: Verzauberung des Steuerzahlers durch eine Tilgungsillusion

DSi-Publikation / Impuls 20.04.2023, Markus Kasseckert

Es ist scheinbar ganz einfach: Die während der Ausnahmehaushaltsjahre 2020 bis 2022 aufgenommenen, schuldenbremsenrelevanten Notlagenschulden des Bundes i. H. v. knapp 540 Mrd. Euro müssen getilgt werden. So sieht es schließlich Art. 115 (2) GG vor: Der Notlagenbeschluss „ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung [der Notlagenkredite] hat binnen eines angemessenen Zeitraums zu erfolgen.“

So wird es auch vom Bundesfinanzministerium kommuniziert und häufig allzu leichten Sinnes von Medien, wie bspw. erst kürzlich im Rahmen eines Artikels in der „Welt“, übernommen.

DSi-Diagnose

Eine tiefgehende Analyse der Tilgungsmodalitäten, wie wir sie in unserem DSi kompakt Nr. 55 durchgeführt haben, zeigt jedoch: Eine Tilgung im Sinne eines tatsächlichen Zurückbezahlens der Kredite findet nichtgrundsätzlich statt. Stattdessen wird während des „Tilgungszeitraums“ stärker auf das Pedal der Schuldenbremse getreten. Mit anderen Worten: Der Bund darf sich in dieser Zeit lediglich weniger hoch neuverschulden, als es ihm die Schuldenbremse unter normalen Bedingungen eigentlich ermöglichen würde.

Man stelle sich einmal das Szenario vor, ein Bankkunde träte an seine Bank mit dem Vorschlag heran, seinen Konsumkredit lediglich über eine künftige Einschränkung des Dispo-Rahmens zu „tilgen“. Die Verblüffung der Angestellten wäre ihm jedenfalls sicher.

Eine echte Nettotilgung ist für den Bund erst dann zwingend, wenn bei der Haushaltsplanung nach dem Durchlauf des Berechnungsschemas eine negative Nettokreditaufnahme herauskommen würde, also z. B. in Phasen konjunktureller Aufschwünge. Das ist in den Jahren ab 2028 zwar nicht unrealistisch. Allerdings arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Reform des Konjunkturbereinigungsverfahrens, so dass derartige Projektionen mit Vorsicht zu genießen sind. Zudem dürften negative Nettokreditaufnahmen in der Größenordnung der o. g. Notkredite ohnehin unrealistisch sein.

DSi-Forderung

Eine gewisse Flexibilität bei der Tilgung von Notlagenschulden kann, etwa zur Verhinderung einer prozyklischen Haushaltspolitik, ökonomisch sinnvoll sein. Dem Steuerzahler gegenüber unredlich ist allerdings die kontraintuitive Bezeichnung der praktizierten Tilgungsillusion als „Tilgung“. Abgesehen von der Tatsache, dass sich bisher der 2028 beginnende „Tilgungszeitraum“ noch nicht erkennbar in entsprechenden haushaltspolitischen Maßnahmen wiederfindet, soll der Schuldenberg also gar nicht grundsätzlich abgetragen werden. Er wird lediglich auf seiner Rekordhöhe eingefroren.

Die Bundesregierung sollte künftig auf begriffliche Zaubertricks verzichten und dem Steuerzahler gegenüber mit Offenheit und Transparenz begegnen. Der „Tilgungsplan“ führt faktisch nicht zu einer tatsächlichen Kredittilgung, sondern lediglich zur Begrenzung künftiger Nettokreditaufnahmen!

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