
DER STEUERZAHLER Juni 2025
Das lesen Sie in dieser Ausgabe:
- 30 Jahre Schuldenuhr
- Doppelte Haushaltsführung: Wie lang ist Ihr Arbeitsweg?
- Aufmöbeln: Beachten Sie die Umsatzsteuer
- Zustellfristen: Darauf sollten Sie achten
Die ganze Ausgabe mit allen Landesbeilagen ist als ePaper für digitale Abonennten auch auf der-steuerzahler.de verfügbar.
30 Jahre Schuldenuhr –
aber kein Grund zum Feiern
Seit 30 Jahren zählt sie erbarmungslos – Sekunde für Sekunde, Euro für Euro. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler hängt mitten im Berliner Regierungsviertel, unübersehbar und unweit von Kanzleramt, Bundestag und Bundesrat. Sie zeigt: Unser Staat lebt dauerhaft über seine Verhältnisse – und lädt die Rechnung bei den kommenden Generationen ab.
Was einst als mahnendes Symbol gedacht war, ist heute aktueller denn je. Zwar steht die Schuldenbremse im Grundgesetz, aber sie wird in der Praxis systematisch aufgeweicht: durch Schattenhaushalte, Tricks mit Sondervermögen – und jetzt sogar durch eine neue „Ausnahmeregel für die Wehrfähigkeit“. Gerade diese Ausnahmeregel ist nichts anderes als ein politischer Blankoscheck – ohne Begrenzung, ohne Kontrolle, aber mit voller Wirkung auf die Schuldenuhr.
Das neueste Projekt der Bundesregierung: 500 Mrd. Euro zusätzlich auf Pump – verführerisch betitelt, denn es sollen Transformation,...
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