
Das Sondervermögen ist ein XXL-Verschiebebahnhof!
BdSt stellt Gutachten vor / Kernfrage: Wird die Verfassungsänderung zweckentfremdet? / Kritik: Bundesregierung setzt auf Schulden, nicht auf Wirkung / Appell für Transparenzoffensive
Dauer-Aufregung um das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK)! Heute steht das Gesetz zur Errichtung dieses Sondervermögens auf der Tagesordnung – erste Lesung im Deutschen Bundestag! Der Bund der Steuerzahler (BdSt) warnt vor einem milliardenschweren Verschiebebahnhof zulasten künftiger Generationen. „Was als Investitionsoffensive verkauft wird, ist in Wahrheit ein schuldenfinanzierter Schattenhaushalt. Wer auf diesem Weg Wachstum verspricht, hat aber auf Sand gebaut“, bringt BdSt-Präsident Reiner Holznagel das Problem auf den Punkt. „Wir sehen keine klaren Regeln für Effizienz und Priorität, sondern nur eine riskante Entgrenzung der Staatsausgaben.“
Gutachten bringt ans Licht: Zusätzlichkeit unzureichend, Wirkung unklar
Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen hatte der BdSt ein externes Gutachten zur „Ausgestaltung der Errichtungsgesetze“ bei Professor Dr. Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Auftrag gegeben. Zentrales Ergebnis: Weder ist die „Zusätzlichkeit der Investitionen“ ausreichend abgesichert, noch gibt es verbindliche Kriterien für eine wachstumsorientierte Verwendung der Mittel.
Besonders kritisch ist: Investitionen im Umfang von mindestens 60 Milliarden Euro, die ohnehin im Bundeshaushalt bis 2029 geplant waren, sollen nun über den Klima- und Transformationsfonds und vor allem über das Infrastruktur-Sondervermögen finanziert werden. Im Klartext: Das sind keine Mehr-Ausgaben, sondern lediglich anders finanzierte Ausgaben – nicht steuerfinanziert wie bisher, sondern schuldenfinanziert. Ein Verschiebebahnhof par excellence! „Diese Umetikettierung täuscht zusätzliche Impulse vor, obwohl es sich häufig um Altprojekte oder um längst geplante Maßnahmen handelt“, kritisiert Holznagel. „Stattdessen muss gelten: Jeder Euro aus dem Sondervermögen darf nur für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden – und genau dort, wo Infrastrukturdefizite tatsächlich bestehen.“
Gutachten stärkt unseren Appell: Kein Blankoscheck für Bund und Länder!
Die bislang vorgesehenen Steuerungsinstrumente sind laut Gutachten unzureichend. Vor allem bei den Investitionen der Länder sind Prioritäten Fehlanzeige. Auch die Wirkungsorientierung bleibt auf der Strecke: Eine unabhängige Erfolgskontrolle der Projekte ist nicht vorgesehen, eine Kopplung an konkrete Zielgrößen fehlt. Obendrein wurde die Bedingung gestrichen, dass auch aus dem 100-Milliarden-Anteil für die Länder nur zusätzliche Investitionen zu finanzieren sind. Die Frage, ob dieser Freibrief für die Länder-Milliarden überhaupt von der Grundgesetzänderung gedeckt ist, muss dringend in den parlamentarischen Beratungen geklärt werden.
Für uns gibt es nur eine logische Konsequenz: Nachbesserungen! „Wer 500 Milliarden Euro Schulden aufnimmt, muss den Steuerzahlern lückenlos nachweisen, was dieser Einsatz bringt – nicht nur in Sonntagsreden, sondern schwarz auf weiß“, fordert Holznagel. „Ohne klare Kriterien versickert das Geld in kleinteilige Einzelprojekte ohne gesamtwirtschaftliche Wirkung.“
BdSt warnt vor Politikverdrossenheit
Unterm Strich warnt der Bund der Steuerzahler vor einem Verlust von Vertrauen in politische Zusagen. Noch im Wahlkampf hatte der inzwischen gewählte Bundeskanzler versprochen, keine neuen Schulden aufzunehmen. Jetzt wird über ein neues Sondervermögen mal wieder der Versuch unternommen, die ohnehin schon aufgeweichte Schuldenbremse noch weiter zu umgehen – diesmal gleich für zwei Jahrzehnte. Deshalb betont BdSt-Präsident Holznagel: „Diese Tricksereien beschädigen das Vertrauen in demokratische Prozesse und führen zur Politikverdrossenheit. Es ist höchste Zeit für eine Transparenzoffensive und eine Kehrtwende – hin zu einer ehrlichen und damit generationengerechten Haushaltspolitik.“