Corona Hilfen für Unternehmen und Selbständige - Bund und Bayern
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Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen Bonus von bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Das bestätigt nun das Bundesfinanzministerium (BMF) offiziell in einer Pressemitteilung vom 3. April 2020. Bereits zuvor hatte sich Finanzminister Olaf Scholz in einem Interview in diese Richtung geäußert.
Das sind die Voraussetzungen
Erfasst werden Sonderleistungen, die die Mitarbeiter zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler bestätigte das Bundesfinanzministerium jetzt, dass die Bonusregelung für alle Branchen und Berufe gilt. Der Arbeitgeber muss die steuerfreien Leistungen aber im Lohnkonto aufzeichnen. Details sollen in einem BMF-Schreiben veröffentlicht werden, das noch vor Ostern erwartet wird.