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Corona-Krise: Kurzarbeit im öffentlichen Dienst ermöglichen
März 2020
Während der Corona-Krise müssen immer mehr Betriebe und Unternehmen auf Kurzarbeit umstellen, um auf die abflauende Auftragslage, den stockenden Nachschub Rohstoffnachschub oder die staatlichen Vorgaben zum Infektionsschutz zu reagieren. Die Betroffenen müssen in der Regel während dieser Zeit mit 60 bzw. 67 Prozent ihres Gehalts auskommen.
Auch im Öffentlichen Dienst sind zahlreiche Beschäftigte wegen Schließungen zur Beschäftigungslosigkeit verdammt. Anders als in der freien Wirtschaft erhalten sie bislang jedoch ihre vollen Bezüge. Der Bund der Steuerzahler setzte sich dafür ein, dass auch hier die Möglichkeiten für Kurzarbeit geschaffen wurden. Es geht darum die öffentlichen Haushalte zu entlasten und eine ungerechtfertigte Privilegierung des öffentlichen Dienstes zu verhindern.
(https://www.dw.com/de/kurzarbeit-das-deutsche-rezept-gegen-die-krise/a-52954240)
Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 30.03.2020