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© Philipp Behm

Corona-„Bürgertests“ in der Kritik

Top News / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 25.06.2021

Schutz von hohen Kosten und Abrechnungsbetrug kommt spät

Sie sollten der Weg zurück zu mehr Freiheit trotz Corona sein: Bürgertests. Durch den Nachweis eines aktuellen negativen Testergebnisses war der Einkauf, der Friseurtermin oder der Besuch im Biergarten wieder möglich. Anfang März 2021 waren die kostenlosen Schnelltests gestartet.

Jeder Bürger kann sich seither so oft testen lassen, wie er mag. Die Gesundheitsämter können die Testzentren selbst betreiben oder Dritte damit beauftragen. Infolge der großzügigen Vergütung eröffneten im ganzen Land Teststellen für Bürgertests – mittlerweile gibt es mehr als 15.000.

Kosten – intransparent und schnell steigend

Weder zur Anzahl der bisher durchgeführten Bürgertests noch zu den dadurch entstandenen Kosten liegen dem Bundesgesundheitsministerium Daten vor. Auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler verweist das Ministerium lediglich auf die Daten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS), welches die vom Bund refinanzierten Leistungen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung auszahlt. Diese Zahlungen umfassen jedoch mehr als nur die Bürgertests – beispielsweise auch Tests in Obdachlosenunterkünften, ärztliche Schulungen für Tester sowie Abstriche für PCR-Tests. Die Kosten für die Bürgertests dürften also deutlich unter den Auszahlungen des BAS liegen.

Dennoch ist ein Blick auf die BAS-Zahlen interessant. Danach wurden bis zum 15. Juni 2021 rund 2,9 Mrd. Euro nach der Corona-Testverordnung ausgezahlt. Auffällig ist bei genauerem Hinsehen, dass die monatlichen Auszahlungen insbesondere nach dem Start der Bürgertests merklich angestiegen sind. So lag die Auszahlung im März 2021 noch bei rund 188 Mio. Euro, im Juni aber bereits bei rund 1,2 Mrd. Euro – mehr als das Sechsfache also.

Aus aktuellen Unterlagen für den Haushaltsausschuss geht zudem hervor, dass dieser Ende Juni insgesamt bereits rund 5,5 Mrd. Euro für Ausgaben des Bundes im Rahmen der Testverordnung bewilligt hat. Diese sollen den erwarteten Ausgaben des Bundes bis Ende August für bereits erfolgte Tests entsprechen. Die genauen Kosten für die Bürgertests sind damit zwar noch immer unklar. Es ist jedoch plausibel, dass diese einen wesentlichen Teil der bewilligten Mittel ausmachen.

Kritik an hohen Kosen und Anfälligkeit für Betrug

Mit den Kosten wuchs auch die Kritik an den üppigen Erstattungen. Hinzu kamen Berichte von Abrechnungsbetrug und fehlender fachlicher Qualifikation des Personals in den Teststellen. Der Bund der Steuerzahler forderte bessere Kontrollmöglichkeiten, um dem Missbrauch von Steuergeld einen Riegel vorzuschieben.

Der Bundesgesundheitsminister ließ viel Zeit verstreichen, bis er einen neuen Entwurf der Testverordnung vorlegte, der die bekannten Probleme abstellen soll. Aufgrund mangelnder Einigung verschob sich die Behandlung im Bundeskabinett. Letztlich billigte dieses aber am 23. Juni die neuen Regeln für die Tests, die am 1. Juli in Kraft treten sollen.

Neue Verordnung soll Kosten senken

Mit der neuen Verordnung wurde die Vergütung für die Bürgertests gesenkt. Nun werden 8 Euro statt bisher bis zu 15 Euro pro durchgeführtem Test gezahlt. Hinzu kommt eine pauschale Vergütung für Sachkosten von 3,50 Euro. Zuvor betrug diese bis zu 6 Euro, anfangs sogar bis zu 9 Euro. Die Gesundheitsbehörden dürfen Teststationen jetzt nur noch beauftragen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Tests und die Zuverlässigkeit des Beauftragten gewährleistet ist. Die für die Abrechnung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten zusätzliche Prüfmöglichkeiten. Zudem wurden die Dokumentationspflichten der Teststellen verschärft.

Mit der neuen Testverordnung sollen Kosten gesenkt und Abrechnungsbetrug eingedämmt werden. Das ist ein richtiger Schritt – wenn auch viel zu spät. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Vielzahl der Teststellen ein Erfolg sei, ohne den die aktuellen Lockerungen so nicht hätten umgesetzt werden können. Richtig ist, dass die Bürgertests Grundlage für die verfolgte Öffnungsstrategie sind. Klar ist aber auch, dass selbst in einer Krise das Gebot des wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit Steuergeld von Anfang an hätte gelten müssen.

Auszahlungen BAS nach Corona-Testverordnung (in Mio. Euro)  
  Zahlungen nach TestV (in Mio. Euro)
Jul 20 0,8
Aug 20 4,2
Sep 20 23,91
Okt 20 74,67
Nov 20 71,23
Dez 20 110,87
Jan 21 135,31
Feb 21 142,81
Mrz 21 187,55
Apr 21 266,52
Mai 21 687,95
Jun 21 1.195,03
Summe 2.900,85
   
Quelle: Bundesamt für Soziale Sicherung  

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