Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagev...

Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens - Nr. 39

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Ratgeber 01.01.2024

Steuerzahler, die nach dem Handelsgesetzbuch bzw. der Abgabenordnung buchführungspflichtig sind oder die freiwillig Bücher führen, müssen zur Erstellung des Jahresabschlusses für den Schluss eines Geschäftsjahrs das bewegliche Anlagevermögen erfassen. Aber auch Steuerzahler, die ihren Gewinn mittels Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, müssen die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in ein Anlageverzeichnis aufnehmen. Was hierbei zu beachten ist und welche Erleichterungen es gibt, wird im Ratgeber erläutert.

Mitglieder wissen mehr!

Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.

  • Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
  • Kostenlos und unverbindlich testen
  • Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig
Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland